Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/60: Verordnung über die Errichtung einer Winterreserve (WResV) · 14 Seiten
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Erläuterungen zur
Verordnung über eine Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung, WResV)
men ist, damit Reservekraftwerke per Februar 2023 in Betrieb gehen können, werden dem Bund ohne Verzinsung über das Netznutzungsentgelt zurückerstattet.
Die Reservekraftwerke haben insbesondere Auswirkungen auf Raum und Umwelt (vgl. auch Ziff. 3). Somit ergibt sich bei den Kantonen und Gemeinden, auf deren Territorium die Reservekraftwerke zu stehen kommen, eine besondere Betroffenheit. Der Bund ist mit den Kantonen und den Gemeinden im Gespräch oder wird diese Kontakte noch aufnehmen. In finanzieller und personeller Hinsicht sind die Auswirkungen überschaubar, ein Teil kann über bestehende Gebührenordnungen abgedeckt werden. In den Gemeinwesen mit Reservekraftstandorten fällt indes kurzfristig ein beträchtlicher Arbeitsaufwand bei den Behörden an.
3. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Der Einsatz von Reservekraftwerken erhöht die Stromversorgungssicherheit für die Unternehmen und Haushalte in der Schweiz. Sie soll helfen, eine Strommangellage abzuwenden oder möglichst abzumildern. Eine solche kann je nach Intensität und Dauer erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Bevölkerung haben, welche mit entsprechend hohen Kosten verbunden sind. Gleichzeitig haben Reservekraftwerke auch negative Auswirkungen auf Raum und Umwelt.
Die Bereitstellung und der mögliche Einsatz von Reservekraftwerken ist mit Kosten verbunden, die durch alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten zu tragen sind. Die ElCom beziffert in ihrem Bericht vom 30. November 2021 zuhanden des Bundesrats («Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk zur Sicherstellung der Netzsicherheit in ausserordentlichen Notsituationen») die mittelfristigen Investitionskosten für die Reserve-Gaskraftwerke auf insgesamt maximal rund 700 Mio. bis 900 Mio. Franken,
sofern von einer Leistung von insgesamt bis zu 1000 Megawatt ausgegangen wird. Für den kommenden Winter 2022/2023 wird die Leistung der Reservekraftwerke indes darunterliegen und damit auch die Kosten, weil zunächst die Nutzung von bestehenden Anlagen und Infrastrukturen vorgesehen ist. Mit dem Abschluss der Vereinbarung mit GE Gas Power betragen die Gesamtkosten für das Reservekraftwerk in Birr/AG für die ganze Laufzeit rund 470 Mio. Franken. Zusätzlich fallen Betriebskosten für den Einsatz des Reservekraftwerks an; diese sind noch offen, ein Betreiber wird derzeit gesucht. Weitere Kosten werden beim Abschluss von Vereinbarungen mit weiteren Kraftwerksbetreibern erwartet, die Verhandlungen sind noch im Gange. Diese gilt auch für die Integration von Notstromgruppen in die Winterreserve. Die Kostenschätzungen für 2023 bis April 2026 (dreieinhalb Jahre) gehen für bestehende Reservekraftwerke inkl. Notstromgruppen von insgesamt rund 580 Mio. Franken aus. Dies entspricht einer Erhöhung des Netznutzungsentgelts von durchschnittlich rund 0,4 Rp./kWh in der Zeitperiode 2024-2026 (Tarife 2023 sind bereits festgelegt). Dabei handelt es sich um vorläufige Kosten, weil allenfalls noch weitere Anlagen dazukommen und die variablen Kosten aus dem tatsächlichen Einsatz der Reservekraftwerke nicht eingerechnet sind. Bei der Wasserkraftreserve betragen die Kosten nach groben Schätzungen für die Zeitperiode von Winter 2022/23 bis Winter 2025/26 insgesamt rund 2,2 Mrd. Franken. Dies erhöht das Netznutzungsentgelt um durchschnittlich rund 1
Rp./kWh. Aufgrund der momentan teils massiven Marktpreisschwankungen ist es sehr schwierig, die Preise der Angebote in der Ausschreibung vorherzusagen.
Reservekraftwerke verursachen im Testbetrieb und beim tatsächlichen Abruf insbesondere CO2-Emissionen, welche Auswirkungen auf die Klimaerwärmung haben können. Die Anlagen sollen jedoch so betrieben werden, dass sie die CO2-Bilanz gesamthaft nicht belasten. Was die übrigen Auswirkungen betrifft (Raum, Luftreinhaltung, Lärm), sind für die Anlagen in der Reserve – im übergeordneten Interesse der Versorgungssicherheit – gewisse temporäre Lockerungen bei den entsprechenden Vorschriften nötig. Dazu laufen Gespräche und Abklärungen. Rechtsanpassungen laufen in parallelen Prozessen zur vorliegenden Verordnung.