Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/62: Änderung der Filmverordnung (FiV); Neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) · 21 Seiten
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1 Ausgangslage
Die Änderung des Filmgesetzes (SR 443.0)1, welche in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 angenommen wurde, zieht Anpassungen an der bestehenden Filmverordnung (FiV, SR 443.1) des Bundesrats nach sich und erfordert eine neue Verordnung mit Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der europäischen Quote und der Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen.
Die neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) richtet sich an die Fernseh- und Abrufdienste. Die Bestimmungen sollen 2024 in Kraft treten.
2 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung zur Filmverordnung (FiV) und zur neuen Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) wurde vom Bundesrat am 2. November 2022 eröffnet und dauerte bis am 17. Februar 2023. Eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise.
Angeschrieben Eingegangen Verzicht Kantone Kantone 26 240
KdK 1 00
Politische Parteien In der Bundesversammlung vertreten 11 30
Weitere Parteien 0 10
Organisationen und Unternehmen Gesamtschweizerische Dachverbände der 3 10
Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der 8 20
Wirtschaft Weitere interessierte Kreise 18 580
Total 67 890
Die eingereichten Stellungnahmen wurden am 9. März 2023 veröffentlicht.2 Die Stellungnahmen und Anpassungsvorschläge bezogen sich fast ausschliesslich auf die neue FQIV.
1 BBI 2021 2326
2 Abrufbar unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2022 > EDI