Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/62: Änderung der Filmverordnung (FiV); Neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) · 21 Seiten
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dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt sowie börsenrelevante Informationen geschützt sind. Als Bespiele werden genannt: Umsatzzahlen, Investitionszahlen (auch Annäherungen) oder Nutzungszahlen für einzelne Titel.
3.3 Weitere Anliegen
Im Rahmen der Vernehmlassung wurden weitere Anliegen geäussert, die nicht direkt mit den in der Vernehmlassung zur Anpassung vorgeschlagenen Bestimmungen verbunden sind:
Anliegen der Sprachregionen
Der Kanton Waadt stellt fest, dass die Bestimmungen die Fernseh- und Abrufdienste nicht dazu verpflichten so zu investieren, dass alle Sprachregionen der Schweiz angemessen berücksichtigt sind. Die Verordnung solle in diesem Sinne präzisiert werden.
Der Produktionsverband GARP nimmt auch dahingehend Stellung, dass Produktionsfirmen in den Minderheitensprachgebieten gegenüber Produktionsfirmen in der Deutschschweiz nicht benachteiligt werden dürfen. Es müsse darauf geachtet werden, dass langfristig kein übermässiges Ungleichgewicht entstehe.
Archivierungspflicht
EFiK, Cinéforom und SSA verweisen auf Artikel 63 der Verordnung des EDI zur Filmförderung FiFV, die festhält, dass Empfänger einer Finanzhilfe des Bundes für die Herstellung eines Films verpflichtet seien, der Stiftung "Cinémathèque suisse" die Basisdateien zukommen zu lassen, die zur Herstellung der Endfassung des Films gedient haben (Masterfile). Im Interesse der Bewahrung des filmischen und audiovisuellen Erbes sei es angebracht, eine ähnliche Verpflichtung in die vorliegende Verordnung aufzunehmen.
Auswirkungen der Verordnung auf die Kinobranche
Der SKV weist auf das Risiko hin, dass ein Dienst die Rechte an Filmen exklusiv für die eigene Nutzung erwirbt, so dass diese Filme nicht im Kino ausgewertet werden können. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten jedoch gezeigt, dass die Einhaltung einer bestimmten Auswertungschronologie letztlich allen Akteuren der Branche zugutekäme.
Es sei zu vermuten, dass ein Grossteil der Investitionsbeträge in Serien fliessen würden. Wenn Talente, die mit der Schaffung einer Serie beschäftigt sind, nicht für die Schaffung von Filmen zur Verfügung stehen werden, könne sich dies negativ auf das Volumen des nationalen Filmschaffens auswirken.
Verzicht auf Detail-Regulierungen und Entschädigung der KMU
Die FDP mahnt bei der Umsetzung auf Verordnungsebene darauf zu achten, dass es nicht zu einer krassen Detail-Regulierung komme, die hohe bürokratischen Hürden für die involvierten Akteure schaffe. Ebenfalls sei für den entstandenen Mehraufwand auf eine angemessene Entschädigung der privaten Akteure zu achten, um die Verordnung «KMU-tauglich» zu machen.
Verzeichnis oder Datenbank mit Kontaktdaten
Mediawan weist als Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Frankreich darauf hin, nur über sehr wenige Kontakte zu Akteuren des Schweizer Marktes zu verfügen, die sich mit dem Schweizer Filmschaffen oder dessen Förderung befassen (Produzenten, Organisatoren von Kulturveranstaltungen usw.). Sie schlagen die Einrichtung einer Datenbank oder eines Verzeichnisses vor, in dem die Kontaktdaten und Aktivitäten der verschiedenen Akteure des Schweizer Filmschaffens verzeichnet sind, um die Suche nach Partnern für Investitionen zu erleichtern.