Vorlage
Vernehmlassung 2022/62: Änderung der Filmverordnung (FiV); Neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) · 15 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
«$$e-seal» «$$QrCode»
Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen FQIV
vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 24a Absatz 3, 24e Absatz 1 und 34 Absatz 1 des
Filmgesetzes vom 14. Dezember 20011 (FiG),
verordnet:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt: Gegenstand
Art. 1
Diese Verordnung regelt:
a. die Kontrolle der Einhaltung der Pflicht von Abrufdiensten zur Förderung der Vielfalt des Filmangebots;
b. die Kontrolle der Einhaltung der Pflicht von Fernseh- und Abrufdiensten zur Berücksichtigung des unabhängigen Schweizer Filmschaffens (Investitionspflicht) sowie die Erhebung der Ersatzabgabe;
c. die Registrierung und die Berichterstattung durch die Fernseh- und Abrufdienste;
d. die Meldung der bezahlten Abrufe von Filmen durch die Abrufdienste;
e. die Information der Öffentlichkeit.
2. Abschnitt: Begriffe
Art. 2 Anrechenbare Filme
1Als anrechenbare Filme gelten Filme einschliesslich Serien nach Artikel 2 Absatz 1 FiG, die den Kategorien Dokumentarfilm, Spielfilm, Animationsfilm oder Experimentalfilm zugeordnet werden können.
SR ..........
1 SR 443.1
2022-... «%ASFF_YYYY_ID»