Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/62: Änderung der Filmverordnung (FiV); Neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) · 21 Seiten

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4 Auswertung der Vernehmlassung FiV

4.1 Übersicht

Grundsätzliche Zustim-

Vorbehalte Ablehnung mung Kantone

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE,

GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH,

SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZH

Gesamtschweizerische Organisation

EFiK, SGB, SSV-UVS

Verbände und Unternehmen der Filmbranche

ARF/FDS, AROPA, Cinéforom, fds

Total

31 00

Die Quoten- und Investitionspflicht wurden aus der Filmverordnung herausgelöst und in einer neuen Verordnung FQIV konkretisiert. So mussten in der FiV nur wenige Anpassungen vorgenommen werden. So überrascht es nicht, dass nur wenige Stellungnahmen zur revidierten FiV formuliert wurden. In allen Stellungnahmen, die sich auf die FiV beziehen, erfuhr der Verordnungsentwurf Zustimmung. Konkrete Änderungsvorschläge wurde nur wenige gemacht.

Die Kantone betonen, dass die Filmstatistik des Bundes unbedingt auch die Streamingangebote umfasst. Ausserdem wünschen sich die Kantone eine angemessene Vertretung der verschiedenen Regionen der Schweiz in der EFiK.

Unter den gesamtschweizerischen Organisationen plädiert der SSV-UVS für Diversität in der Besetzung der EFiK, beispielsweise in regionaler, sprachlicher oder fachlicher Hinsicht.

Aus der Filmbranche bedauern AROPA und Cinéforom den Verzicht auf eine ständige Vertretung der Kantone in der EFiK. Der FDS vermisst Ausführungsbestimmungen zum Zugang zum Filmerbe, der neu im Filmgesetz geregelt ist.

4.2 Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen

Die folgenden Änderungen an den Bestimmungen wurden angeregt:

Art. 15 Meldepflicht für Verleihunternehmen

Laut einer Mehrheit der Kantone müsse die künftige Filmstatistik zwingend auch die Angebote der Streamingdienste erfassen. Der Kanton Genf kritisiert die Beschränkung auf SUISA und ISAN bei der Filmidentifikation und möchte gleichwertige Identifikationsnummern zulassen. Nebst dem Datum der Erstaufführung in der Schweiz soll auch das Datum der allerersten Aufführung und das entsprechende Land gemeldet werden, sodass der Zielmarkt der Erstauswertung ermittelt werden könne.