Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 14 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-3/28/4
eine periodische Überprüfung der Pauschale von 80% sowie eine ämterübergreifende Analyse der verschiedenen Nebenkostenelementen im Mietbereich.
Casafair fordert, dass zur Umsetzung von Photovoltaik-Anlagen und zur Einrichtung eines ZEV bei Eigentümergemeinschaften nur noch eine einfache Mehrheit nötig ist.
Swissolar fordert Klärungen in Bezug auf die Meldung von ZEV-Teilnehmenden gegenüber der Verteilnetzbetreiberin, die Herausgabe von Messdaten durch die Verteilnetzbetreiberin und die Realisierung von bilanziellen Abrechnungen statt einer separaten Verkabelung.
2.1.3 Weitere Stellungnahmen betreffend EnV und StromVV
Art. 10 und 13 EnV / Art. 8 StromVV
VSE, Regiogrid, BKW, Romande Energie, EKZ und Swisspower fordern, dass Photovoltaikanlagen mit einer wechselstromseitigen Nennleistung bis 30 kVA so ans Netz anzuschliessen sind, dass die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzanschlusspunkt auf 70% der installierten Leistung beschränkt wird. Die Wirkleistungseinspeisung von Anlagen über 30 kVA soll im Bedarfsfall durch die Netzbetreiberin bis zu einer maximalen jährlichen Produktionseinbusse von 3% reduziert werden können.
2.2. Energieeffizienzverordnung
2.2.1 Mindestanforderungen an Geräte und Anlagen
Die weitere Verschärfung der Mindestanforderungen für das Inverkehrbringen von Geräten wird begrüsst von den Kantonen GE, VD, VS, AR, AI, LU, SH, SZ, SG, ZG und GR, der GPS, der GLP und der SP, vom schweizerischen Städteverband, von VSE, Groupe E, regioGrid, EKZ und Swisspower, von GastroSuisse, den Konsumentenorganisationen FRC und SKS, von Greenpeace, Pro Natura,
Pusch und WWF sowie POWERLOOP, SAFE, SSES, VESE und SES und ecogastro, Profiplan, Alteno Solar AG, EKK, Prométerre, Topten, SVG und Solarspar.
SKS, FRC, Push, SAFE, SES und Topten fordern zudem strengere Anforderungen für die betroffenen Gerätekategorien, die GLP, SKS, FRC, Push, SAFE und Topten für zusätzliche Gerätekategorien die nicht von dieser Revision betroffen sind und die SP für alle in der EnEV regulierten Gerätekategorien.
SSES, VESE, Alteno Solar AG und Solarspar fordern, dass die Energieeffizienzverordnung in Energieeffizienz- und Suffizienzverordnung umbenannt wird und entsprechende Bestimmungen zur Suffizienz aufgenommen werden.
Abgelehnt werden die neuen Anforderungen von der SVP und der FDP, SGV und economiesuisse,
FEA, Applia Europe, Swissmen und SVK, HEV und GKS und AIHK, WEKO, Systec Therm AG,
Schulthess Maschinen, V-Zug, culina, Winterhalter Gastronom, ENAK, SNV und Gehrig Group und Gastroplaner.
SVG, economiesuisse, FEA und Swissmen fordern, dass die Anforderungen mit der EU harmonisiert und keine weiteren Handelshemmnisse gegenüber der EU erstellt werden sollen.
Beim Inkrafttreten der neuen Anforderungen wird gefordert, dass die Fristen für das Inverkehrbringen und das Abgeben zur kurz sind (economiesuisse, Swissmen, V-Zug, Gehrig Group, GastroSuisse)
bzw. um mindestens ein Jahr verlängert werden sollen (FEA, Applia Europe, Schulthess Maschinen, culina).
5/14 BFE-D-7D643401/156