Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 14 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-3/28/4

Eine vorliegende Baubewilligung für die Teilnahme an den Auktionen fordern SP, Pronatura, SKS,

Topten und WWF. Ein Pooling von mehreren kleinen Anlagen zur Teilnahme an Auktionen fordern SP, Greenpeace, Pronatura, Pusch, SAFE, SES, SKS und WWF.

Die WEKO fordert, dass abgewiesene Projekte für ein Jahr nicht wiederholt an den Auktionen teilnehmen dürfen. Die FDP fordert eine Kopplung des Zuschlags an die Winterstromproduktion. Alpiq verlangt, dass neben dem Preis der Winterstromanteil, die einheimische Wertschöpfung sowie die Innovation und Nachhaltigkeit der Projekte beim Zuschlag berücksichtigt werden. Der SIA möchte die Qualität der Installation beim Zuschlag berücksichtigen, der Kanton GE urbane Standorte und Prométerre Kosten für allfällige Verstärkungen von Anschlussleitungen.

aee suisse und Swissolar verlangen, dass die Sicherheitsleistung in Form von Versicherungs- oder Bankgarantien hinterlegt werden kann. VSE und BKW fordern eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 40 Fr./kW und einen Losmechanismus, falls mehrere gleich hohe Angebote nicht zusammen Platz im Auktionsvolumen haben. Die WEKO fordert die automatische Kürzung des Auktionsvolumens im Fall von Unterzeichnungen.

Bei der Realisierungsfrist gibt es Forderungen zur Verlängerung auf 24 Monate (aee suisse, Alpiq)

bzw. zum Recht auf Verlängerung unabhängig davon, ob der Antragssteller dafür einzustehen hat oder nicht (VSE, Swissolar ewz) bzw. in begründeten Fällen (GLP).

Die Übertragbarkeit des Förderanspruchs auf andere Antragsteller soll ermöglicht werden (Greenpeace, pro natura, Pusch, SAFE, SKS, Topten und WWF).

Eine Abweichung der realisierten von der in der Auktion angegebene Leistung soll möglich sein zu 5- 20% nach oben (GLP, aee suisse, Greenpeace, pro Natura, Pusch, SES, Swissolar, Topten, VSE, Alpiq, Axpo, CKW, ewz und Romande Energie).

Pronovo fordert, dass im Fall von Widerrufen die Sanktion ganz einbehalten werden kann.

Gegen die hohe Einmalvergütung von Anlagen bis 150 kW sprechen sich WEKO, Economiesuisse,

VESE/SSES und Alteno Solar AG aus. Für eine Erhöhung des entsprechenden Tarifs sind SP, aee suisse, Greenpeace, Pro Natura, Prométerre, Pusch, SAFE, SES, SKS, WWF, Swissolar.

2.3.2 Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen: Teilweise Abschaffung des Grundbeitrags, teilweise Erhöhung des Leistungsbeitrags und Einführung eines Bonus für sämtliche stark geneigten Anlagen

Die Senkung des Grundbeitrages wird begrüsst von WEKO, dem Kanton VD, EWJ, Greenpeace,

Pusch, SAFE, Swissolar, Topten und VSE, er soll aber gemäss den Stellungnahmen vollständig gestrichen werden. Die Kantone GE und TI fordern die Beibehaltung des Grundbeitrages. Die WEKO spricht sich zudem gegen die Anhebung des Leistungsbeitrages bis 30 kW aus.

Der Neigungswinkelbonus für stark geneigte angebaute und freistehende Anlagen wird begrüsst von Alteno Solar AG, HEV (aber nicht für freistehende Anlagen), SIA, svu, swisscofel, Swissolar und VESE/SSES. Abgelehnt wird der Bonus von Coopsol.

Der Neigungswinkelbonus sollte ersetzt werden durch einen Bonus, der sich an der Produktion in den Monaten November bis Januar orientiert (Arosa Energie), einem Bonus der sich am erwarteten Winterstromanteil orientiert (FDP, Kt. TI, aee suisse, VSE, Swisspower, CKW, Romande Energie, Axpo, ewz) bzw. einem Bonus, der sich an der Ausrichtung, dem Neigungswinkel und der Höhe über Meer (GLP, pronatura, Pusch, SAFE, SES, SKS, Solarspar, Topten, WWF, Greenpeace) bemisst.

7/14 BFE-D-7D643401/156