Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 14 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-3/28/4

Suisse Eole und Windenergie Schweiz AG fordern weiter, dass Gesuche für Investitionsbeiträge in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt werden sollen und dass Projekte, die bereits eine Zusage für die Einspeisevergütung erhalten haben, keine Investitionsbeiträge erhalten können. Weiter soll der Stand von Projekten, die eine Zusage für Investitionsbeiträge erhalten haben oder auf der Warteliste stehen, regelmässig überprüft werden: Die Mittel für Projekte, die nicht mehr weiterverfolgt werden, sollen wieder freigegeben werden können.

Der Kanton VD, die Axpo und die CKW begrüssen ausdrücklich die Regelung, dass die Gesuchstellung für einen Investitionsbeitrag mit dem Vorliegen von Windmessungen und eines Ertragsgutachtens möglich ist. Hingegen ist die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz der Meinung, dass die Gesuchstellung erst nach Vorliegen einer gültigen Baubewilligung bzw. Nutzungsplanung möglich sein sollte.

Zur Verfügungsstellung der Windmessdaten gemäss Anhang 2.4 Ziffer 4.1 stellen Axpo, CKW und VSE den Antrag, dass die eingereichten Windmessdaten im Falle einer Ablehnung des Gesuchs entweder zu vernichten oder die Nutzung mit dem Besitzer im Einzelfall zu regeln sei. Suisse Eole beantragt, dass mit dem Gesuch keine detaillierten Windmessdaten, sondern nur Monatsmittelwerte einzureichen seien.

VSE und STS Wind GmbH fordern die ersatzlose Streichung der Ziffer 3.1 (Mindestanforderungen an Windmessungen) im Anhang 2.4.

2.3.5 Anpassungen im Bereich Geothermie (Kapitel 6b EnFV)

Die Bestimmungen werden mehrheitlich entweder begrüsst (BL, VD, GLP, Schweizerischer Städteverband, EKK, SSH, VFS, VSGP) oder zur Kenntnis genommen.

Der svu schlägt vor, dass auch Geothermieanlagen Betriebskostenbeiträge ähnlich der Biomasse erhalten sollen. Geothermie-Schweiz fordert nebst den Investitionsbeiträgen für Erkundungsprojekte auch eine Risikogarantie durch den Bund, um die Projekte vollständig vom Fündigkeitsrisiko zu befreien. Zusätzlich beantragt der Verband, dass der Förderbeitrag in der Verordnung auf tatsächlich 60 % festgelegt wird, anstatt auf maximal 60 % wie im EnG vorgesehen. Eine Präzisierung und Ausweitung der anrechenbaren Kosten für Prospektion- und Erschliessungsbeiträge wird von aee suisse, Geothermie-Schweiz, VSE, regiogrid und ewz beantragt.

Eine grundsätzliche Einstellung der Förderung von Geothermieprojekten durch Geldern aus dem Netzzuschlagsfonds wird von SSES, VESE, Solarspar, Gorgi&Gorgi GmbH und Alteno Solar AG gefordert.

2.3.6 Anpassungen im Bereich Biomasse (Art. 70 EnFV sowie Anhang 5 EnFV)

Die allgemeine Stossrichtung der Förderbestimmungen im Bereich Biomasse wird generell begrüsst (SH, TG, SVP, Schweizer Bauernverband, Biomasse Suisse, Infrawatt, aee suisse). Die unterschiedlich hohen Investitionskostenbeiträge (IKB) bei den verschiedenen Branchen (Art. 70) werden aber kritisiert: VFS, Swisscofel und Infrawatt möchten generell eine Gleichbehandlung. GLP, VSE, CKW, Biomasse Suisse und aee suisse möchten 60 % Investitionskostenbeiträge für alle Biogasanlagen. Der Abwasserverband Morgental, Infrawatt, der VSA und der Abwasserverband Altenrhein fordern 40 % IKB für KVA, Schlammverbrennungs-, Klärgas- und Deponiegasanlagen. Powerloop und Swisspower fordern 60 % IKB auch für Holzkraftwerke. WEKO und Cemsuisse fordern die Abschaffung aller IKB.

Bei den Betriebskostenbeiträgen wird die Degression der Beitragssätze kritisiert (Anhang 5). Bei den Holzheizkraftwerken werde den zusätzlichen Aufwänden von Grossanlagen nicht Rechnung getragen und die Degression soll deswegen weniger stark ausfallen (SVUT, VFS, aee suisse). Der Schweizer Bauernverband, die SVP, Biomasse Suisse, aee suisse, Ökostrom Schweiz und die Meyer Gruppe machen geltend, dass die Beitragssätze für Biogasanlagen auf reiner Hofdüngerbasis viel zu tief sind. Ein Bonus unabhängig von der Leistungsklasse von 16 Rp./kWh wird gefordert. WEKO und Cemsuisse fordern die Abschaffung aller Betriebskostenbeiträge.

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