Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 14 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-3/28/4
VESE fordern zudem, dass die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes auf lokaler Ebene gegen ein Entgelt zugelassen werde.
Die glp und Swissolar wünschen, dass die Bilanzierung von mehreren Zählern zur Bildung eines ZEV zugelassen werde (sog. virtueller ZEV), um damit das Verlegen einer parallelen Leitungsinfrastruktur zu vermeiden.
Primeo schlägt vor, dass die Ausdehnung des Ortes der Produktion nur für neu erstellte erneuerbare Produktionsanlagen gelten soll.
Eine Dokumentations- und Auskunftspflicht betreffend Leitungsführung in einem ZEV fordern die FDP (beschränkt auf Leitungen in öffentlichem Grund), sowie der VSE, Regiogrid, Axpo, CKW und
Groupe E. Die BKW fordert, dass private Kabelleitungen dem EleG und der LeV unterliegen und in die kantonalen Leitungskataster eingetragen werden.
2.1.2 Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Die vereinfachte Berechnungsart für den innerhalb eines ZEV veräusserten Solarstrom wird grundsätzlich begrüsst von den Kantonen AI, AR, GE, NW, SH, SG, TI, VD, VS und ZG, von FDP, GLP, SP und SVP, dem schweizerischen Gemeinde- und dem Städteverband, von FRC, Swisspower und CKW sowie Casafair, GGS, Greenpeace, HEV, IGEB, Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz, Pusch, Pro Natura, SAFE, SBV, SKS, Solarspar, SES, SuisseEole, Swisslife, Swissolar und Travail.Suisse.
Abgelehnt wird die Änderung mit Hinweis auf bestehende Zusammenschlüsse von Solarspar, SSES und VESE.
Die Möglichkeit, der Mieter- oder Pächterschaft über die effektiven Kosten hinaus auch noch die Hälfte der Differenz zwischen den internen Kosten und dem Preis des externen Standardstromprodukts in Rechnung zu stellen, soll beibehalten werden (TI, EKZ, SBV, Swisslife), bzw. im Rahmen einer Übergangsbestimmung geregelt werden (SP, Swissolar, SKS, Greenpeace, Pusch, SAFE, SES, Pro Natura).
SP, Swissolar, SKS, Greenpeace, Pusch, SAFE und SES schlagen vor, die Pauschale bei der vereinfachten Berechnungsart von 80% auf 100% anzuheben, der SBV fordert 90%.
SVP, CKW und HEV fordern, dass die Kosten für Datenverarbeitung und Verwaltung auch weiterhin zu gleichen Teilen in Rechnung gestellt werden können.
Casafair und Solarspar fordern Vollzugshilfen zu Ausführungsbestimmungen. Zusammen mit dem Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz fordern sie zudem Klärungen bezüglich dem externen Standardstromprodukt.
GLP, GGS und IGEB fordern, dass bei der extern bezogenen Elektrizität die Kosten für die Verteilung innerhalb des Zusammenschlusses ebenfalls miteinbezogen werden, um dem Grundsatz der verursachergerechten Netznutzung zu entsprechen. Für die intern produzierte Elektrizität sollen die effektiv angefallenen Kosten (inklusive der internen Verteilung) ohne Obergrenze verrechnet werden können.
Swisspower fordert, dass die Kosten für die interne Messung beim externen Strombezug dazugerechnet werden können. Als Referenz für die Obergrenze der intern produzierten Elektrizität soll zudem ein erneuerbares und technisch vergleichbares Stromprodukt hinzugezogen werden.
FRC fordert eine transparente Kommunikation der Tarife gegenüber den ZEV-Teilnehmenden und eine Kontrolle durch die ElCom. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz fordert eine Herleitung und
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