Vorlage
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten
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EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»
3 Verfahren für einen Prospektionsbeitrag
3.1 Gesuch
Das Gesuch muss Auskunft geben über die technischen, ökonomischen, rechtlichen, sicherheits- und umweltschutzrelevanten sowie die organisatorischen Belange des Projekts, insbesondere über:
a. den Stand des heutigen Wissens im Erkundungsgebiet mittels einer Aufarbeitung aller bestehenden Geodaten, Analysen und Interpretationen;
b. die erdwissenschaftlichen Prospektionen, die für die Bestimmung des Standorts und des Landungspunkts der Explorationsbohrung geplant sind, die der Auffindung und Charakterisierung des Geothermiereservoirs dienen und die darüber informieren, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, ein solches Reservoir zu finden;
c. mögliche Nutzungskonzepte bei erfolgreicher Prospektion sowie vorläufige Wirtschaftlichkeitsberechnungen;
d. die detaillierten Terminpläne und Kostenschätzungen mit Abweichungen von höchstens 20 Prozent;
e. die Massnahmen, die geplant sind zur Erfassung von Gefahren und Risiken für Gesundheit, Arbeits- und Betriebssicherheit und Umwelt, insbesondere Trinkwasserressourcen, und zur Minderung der Risiken auf ein Niveau, das möglichst gering und vernünftigerweise praktikabel ist.
3.2 Prüfung des Gesuchs
3.2.1 Das BFE ernennt eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bundesamtes für
Landestopografie (swisstopo) insbesondere für die Beurteilung der erdwissenschaftlichen Projektkomponenten und des Mehrwerts für die Erkundung der Schweiz in das unabhängige Expertengremium.
3.2.2 Das Expertengremium prüft und beurteilt das Gesuch anhand der Auskünfte
nach Ziffer 3.1 und insbesondere hinsichtlich:
a. der geplanten Prospektionsarbeiten und des Projektmanagements;
b. des technischen und qualitativen Standes der geplanten Arbeiten und des Innovationsgehalts;
c. der Frage, um wie viel die Prospektionsarbeiten die Wahrscheinlichkeit erhöhen, ein Geothermiereservoir mittels einer Explorationsbohrung vorzufinden;
d. des Mehrwerts für die Erkundung des Untergrunds der Schweiz nach Geothermiereservoiren;
e. des Managements der Risiken für die Gesundheit, die Arbeits- und Betriebssicherheit und die Umwelt.
3.2.3 Beurteilt das Expertengremium das Projekt positiv, so gibt es dem BFE ins-
besondere eine Empfehlung ab über:
a. die zu erwartende Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, ein Geothermiereservoir vorzufinden;
b. die Fristen für die Projektetappen;