Vorlage
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten
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EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»
c. die Höhe des zu gewährenden Prospektionsbeitrags;
d. die Einsetzung einer Vertreterin oder eines Vertreters des swisstopo als Projektbegleiterin oder als Projektbegleiter.
3.3 Vertrag
Kann der Prospektionsbeitrag gewährt werden, so werden im Vertrag nach Artikel 87t Absatz 1 insbesondere folgende Punkte geregelt:
a. die von der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller zu erreichenden Meilensteine und die einzuhaltenden Termine;
b. die Informationspflicht der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers gegenüber dem BFE namentlich bezüglich der Finanzrapporte, der Schlussabrechnungen und allfälliger Änderungen des Projekts;
c. Umfang, Bedingungen und Fälligkeiten des Prospektionsbeitrags;
d. die unentgeltliche Übertragung der Anlage auf den Bund und die Einräumung eines Kaufrechts am Grundstück zugunsten des Bundes, wenn ein Projekt nicht weiterverfolgt und auch nicht anderweitig genutzt wird; vorbehalten bleiben kantonale Monopole;
e. die Offenlegung aller finanzieller Daten, die zur Berechnung allfälliger Verluste oder Gewinne nach den Artikeln 34 und 34a notwendig sind;
f. Gründe, die zur Vertragsauflösung führen;
g. weitere Auflagen.
3.4 Projektdurchführung und Projektabschluss
3.4.1 Die Projektantin oder der Projektant führt die geplanten Prospektionsarbeiten
durch.
3.4.2 Die Projektbegleiterin oder der Projektbegleiter begleitet das Projekt während
der Prospektionsarbeiten und evaluiert die Ergebnisse der Arbeiten der Prospektion. Sie oder er kann zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben das Expertengremium beiziehen. Sie oder er erstattet dem BFE und dem Expertengremium regelmässig Bericht.
3.4.3 Werden die Meilensteine oder die Termine nach Ziffer 3.3 Buchstabe a nicht
eingehalten, so kann das BFE den Vertrag unverzüglich auflösen.
3.4.4 Nach Abschluss der Arbeiten evaluiert das Expertengremium zuhanden des
BFE die Ergebnisse der Prospektionsarbeiten und beurteilt die Ergebnisse hinsichtlich erwarteter Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, ein vermutetes Geothermiereservoir vorzufinden.
4 Verfahren für eine Unterstützung der Erschliessung
4.1 Gesuch
Das Gesuch muss Auskunft geben über die technischen, ökonomischen, rechtlichen, sicherheits- und umweltschutzrelevanten sowie organisatorischen Belange des Projekts, insbesondere über: