Vorlage

Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 37Fedlex · Vorlage

EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»

a. das detaillierte Bohr-, Komplettierungs-, Mess- und Testprogramm aller

geplanten Bohrungen;

b. die detaillierten Terminpläne und Kostenschätzungen mit Abweichun-

gen von höchstens 20 Prozent;

c. die erwarteten Eigenschaften des vermuteten Geothermiereservoirs, ins-

besondere dessen Temperatur im Bohrloch auf Höhe des Reservoirs und dessen Transporteigenschaften;

d. die geplante Verwendung der Bohrungen und des Geothermiereservoirs,

falls die Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen;

e. die geplanten Massnahmen zur Erfassung der Gefahren und der Risiken

für Gesundheit, Arbeits- und Betriebssicherheit und Umwelt, insbesondere für Trinkwasserressourcen, und die geplanten Massnahmen für die Minderung dieser Risiken auf ein Niveau, das möglichst gering und vernünftigerweise praktikabel ist;

f. die Innovationen, die geplant sind, um die Geothermiereservoire in der

Schweiz erfolgversprechend und zuverlässig zu erschliessen;

g. den Stellenwert der Erschliessungsarbeiten in Bezug auf die Erkundung

des Untergrunds der Schweiz nach Geothermiereservoiren;

h. die vorgesehene juristische Form und Name oder Firma der Betreiberge-

sellschaft;

i. die Finanzierung und die Verwaltungskosten der Erschliessungs-, Errich-

tungs-, Ausbau-, Betriebs- und Rückbauphasen;

j. die Verwertung der geförderten Heisswasservorkommen anhand eines

Nutzungskonzepts, die Beschreibung der geplanten Wärmeabnehmerinnen und -abnehmer sowie deren Einbindung in das Projekt, einschliesslich der erwarteten Minderungen der CO2-Emissionen.

4.2 Prüfung des Gesuchs

4.2.1 Das BFE ernennt in das unabhängige Expertengremium eine Vertreterin oder einen Vertreter des swisstopo insbesondere für die Beurteilung der erdwissenschaftlichen Projektkomponenten und des Mehrwerts für die Erkundung der Schweiz.

4.2.2 Das Expertengremium prüft und beurteilt das Gesuch anhand der Auskünfte nach Ziffer 4.2 und insbesondere hinsichtlich:

a. der erwarteten Eigenschaften des Geothermiereservoirs, insbesondere

hinsichtlich der Temperatur im Bohrloch auf Höhe des Reservoirs und dessen Transporteigenschaften;

b. des technischen und qualitativen Standes der geplanten Arbeiten und des

Innovationsgehalts;

c. des Mehrwerts für die Erkundung des Untergrunds der Schweiz nach Ge-

othermiereservoiren;

d. des Managements der Risiken für Gesundheit, Arbeits- und Betriebssi-

cherheit sowie Umwelt.