Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 11 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 Erläuternder Bericht
LSV
4.1.2.2 Leistungsvariabilität und Vorsorgeprinzip
Da leistungsvariable Luft/Wasser-Wärmepumpen nur in wenigen Nächten pro Jahr auf Volllast laufen und in der übrigen Zeit kaum wahrnehmbaren Lärm erzeugen, liegt der mögliche Nutzen zusätzlicher emissionsbegrenzender Massnahmen sehr tief und wird nicht als verhältnismässig beurteilt. Insbesondere in wärmeren Jahreszeiten, in denen der Aussenbereich verstärkt genutzt wird und die Fenster vermehrt auch nachts offen stehen, verursachen leistungsvariable Luft/Wasser-Wärmepumpen i.d.R. keinen oder kaum wahrnehmbaren Lärm. In den wenigen sehr kalten Tagen und Nächten, in welchen leistungsvariable Luft/Wasser-Wärmepumpen auf Volllast laufen, halten sich die Leute in aller Regel im Innern der Häuser auf und haben die Fenster – insbesondere nachts – geschlossen. Allfällige zusätzliche vorsorgliche emissionsbegrenzende Massnahmen haben dann kaum eine wahrnehmbare Wirkung für potentiell betroffene Personen.
4.2 Anhang 6 Ziffer 34 LSV
Für die Ermittlung der Lärmimmissionen bei Luft/Wasser-Wärmepumpen, die der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser dienen, soll neu nicht mehr der vom Wärmepumpenhersteller selbstdeklarierten «Schallleistungspegel Nachtbetrieb maximal», sondern der von der Wärmepumpe verursachte Lärmpegel bei einer Aussentemperatur von 2°C massgebend sein, da der maximale Schallleistungspegel nur an wenigen, sehr kalten Tagen pro Jahr erreicht wird. Der Schalleistungspegel bei 2 Grad entspricht am ehesten einem über das Betriebsjahr gemittelten Schalleistungspegel.
Sofern die Wärmepumpe der einzige Wärmeerzeuger ist und für Niedertemperaturanwendungen in Verkehr gebracht wurde, ist der Schallleistungspegel des Gerätes beim Betriebspunkt A2/Wxx-30 nach EN 14825 zu verwenden. Als Alternative kann A2/Wxx-42 nach EN 14825 verwendet werden, wenn die Wärmepumpe nur als Hochtemperatur-Wärmepumpe in Verkehr gebracht wird. Besteht eine Anlage aus mehreren baugleichen und in Kaskade betriebenen Wärmepumpen, so gilt die energetische Summe der einzelnen Schallpegel. Stellt die Wärmepumpe zusammen mit einem anderen Heizsystem (z.B. Heizöl, Gas, Holz) die Wärme bereit (sogenannte bivalente Anlagen), ist die anlagenspezifische Emission bei 2°C Aussentemperatur und der entsprechenden Abgabetemperatur zu berücksichtigen. Gleiches gilt für nicht seriell hergestellte Wärmepumpen und Trinkwarmwasser-Wärmepumpen.