Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 11 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 Erläuternder Bericht
LSV
legt insbesondere fest, wann bei Einhaltung der massgebenden Grenzwerte weiterführende Massnahmen im Sinne der diesbezüglichen bundesgerichtlichen Rechtsprechung als verhältnismässig zu betrachten sind. Weiter konkretisiert sie den für die Lärmberechnung massgebenden Betrieb.
Ein prinzipieller Verzicht auf die Prüfung vorsorglicher Massnahmen bei eingehaltenen Grenzwerten, wie ihn die erwähnten Motionen fordern, stünde nach Ansicht des Bundesrates im Widerspruch zum gesetzlich verankerten Vorsorgeprinzip und würde einer Anpassung des Umweltschutzgesetzes bedürfen, die sich wiederum auf andere Regelungsbereiche auswirken könnte. Aus diesem Grund behielt sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. Mai 2022 zur Motion 22.3388 vor, im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat im Zweitrat folgende Anpassung des Motionstextes zu beantragen:
Der Bundesrat wird beauftragt, in Absprache mit den Kantonen sicherzustellen, dass der Umgang mit Vorsorgemassnahmen beim Einbau von Wärmepumpen vereinheitlicht und vereinfacht wird.
Die vorliegend vorgeschlagene Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) kommt diesem Anliegen nach. Eine Inkraftsetzung der angepassten Lärmschutz-Verordnung kann voraussichtlich 2023 erfolgen.
Für die weitere Konkretisierung des Vorsorgeprinzips für Wärmepumpen und die gewünschte Vereinheitlichung des Vollzugs in den Kantonen wurde die entsprechende Vollzugshilfe3 der Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) und der entsprechende Lärmschutznachweis (Web-Applikation) bei der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) überarbeitet. Die revidierten Fassungen der Vollzughilfe und des Lärmschutznachweises wurden Ende November 2022 publiziert. Darin wird insbesondere der Umgang mit vorsorglichen Massnahmen konkretisiert. Der Lärmschutznachweis wurde mit entsprechenden Eingabefeldern ergänzt. Mit ihm wird ausgewiesen, ob die massgebenden Grenzwerte eingehalten und weitere vorsorgliche Massnahmen geprüft bzw. umgesetzt wurden.
Aktuell wird ferner die Frage diskutiert, wie die kantonalen Verfahren für die Bewilligung von Wärmepumpen vereinfacht, beschleunigt und vereinheitlicht werden können. Erste Erfahrungen mit vereinfachten Bewilligungsverfahren liegen bereits aus dem Kanton Basel-Stadt vor.
3 Cercle Bruit, Vollzugshilfe 6.21: Lärmrechtliche Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen, 16 Juni 2022.