Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 11 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 Erläuternder Bericht

LSV

–– Betriebliche Einschränkungen (ne- Da Wärmepumpen bezüglich ihrer Heizleistung ben Flüstermodus) möglichst ohne Leistungsreserve dimensioniert werden, könnte bei einer zusätzlichen zeitlichen Betriebseinschränkung eine genügende Heizleistung bei kalter Witterung allenfalls nur durch eine leistungsstärkere und damit tendenziell auch lautere Wärmepumpe erbracht werden.

–– Schalldämmhauben Aufgrund der erheblichen Kosten einer Schalldämmhaube von mehreren tausend Franken erweist sich diese Massnahme bei eingehaltenen Planungswerten in der Regel nicht als verhältnismässig.

–– Lärmschutzwände Die Wirkung von Lärmschutzwänden wird oft überschätzt und es besteht die Gefahr, dass Reflexionen neue störende Geräusche erzeugen. Die korrekte Dimensionierung ist schwierig, die Installation teuer.

Die potenzielle emissionsmindernde Wirkung der Massnahmen wird in Anhang 2 der Vollzughilfe ausgewiesen.

4.1.2 Vorgaben für leistungsvariable Luft/Wasser-Wärmepumpen

4.1.2.1 Ausgangslage

Während ältere Luft/Wasser-Wärmepumpen entweder auf Volllast laufen oder ausschalten, werden moderne Geräte leistungsvariabel betrieben, d.h. sie passen ihre Heizleistung dem Wärmebedarf des Gebäudes sowie der Aussentemperatur an. Damit folgen die Lärmemissionen der vom Gebäude benötigten Heizleistung in Abhängigkeit zur Aussentemperatur.

Eine Wärmepumpe muss aufgrund energierechtlicher Vorgaben so geplant werden, dass sie den nötigen Wärmebedarf des Gebäudes bis zur sogenannten Auslegungstemperatur ohne Zusatzheizung decken kann. Im Mittelland liegt diese i.d.R. bei -8°C. Bei der Auslegungstemperatur läuft eine Wärmepumpe auf Volllast und emittiert den maximalen Lärm. Liegt die Aussentemperatur hingegen über der Auslegungstemperatur, ist der Wärmbedarf des Gebäudes kleiner. Die Wärmepumpe muss entsprechend weniger Leistung erbringen und läuft dadurch leiser.

Im Raum Zürich stehen die Aussentemperatur und die von der Wärmepumpe zu erbringende Betriebsleistung4 wie folgt zueinander:

- In etwa zwei Nächten pro Jahr liegt die Aussentemperatur bei -8°C oder tiefer. In dieser Zeit läuft eine leistungsvariable Luft/Wasser-Wärmepumpe auf Volllast und verursacht den maximalen Betriebslärm.

- In rund sieben Nächten pro Jahr liegt die Aussentemperatur zwischen -8 und -5°C. Bei -5°C muss eine leistungsvariable Luft/Wasser-Wärmepumpe etwa 87 Prozent der maximalen Wärmeleistung erbringen. Die Lärmemissionen fallen dadurch geringer aus.

- Bei Plustemperaturen läuft eine leistungsvariable Luft/Wasser-Wärmepumpe mehrheitlich auf Halblast oder auf Minimallast.

- Statistisch gesehen gibt es in der Summe etwa drei Monate im Jahr, in denen die Durchschnittstemperatur unter 0 Grad liegt.

4 vgl. SIA Merkblatt 2028, Korrigenda C1 zu SIA 2028:2010.