Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 11 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 Erläuternder Bericht

LSV

1 Einleitung

Der rasche Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen ist für ein weiteres Vorantreiben der Dekorbanisierung in der Schweiz und die Erreichung der Klimaziele zentral. Wärmepumpen sind dabei eine Schlüsseltechnologie: Mit dem Ersatz von Öl- oder Gasheizungen durch Umweltwärme nutzende Wärmepumpen kann der Verbrauch von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich deutlich gesenkt werden. Der Einsatz von Wärmepumpen hat daher in den letzten Jahren stark zugenommen. Es besteht ein breites Bedürfnis nach klaren, einfachen und schweizweit einheitlichen Vorgaben, nach unkomplizierten und beschleunigten Bewilligungsverfahren sowie nach Planungs- und Rechtssicherheit.

Soweit Wärmepumpen Lärm verursachen und die Nachbarschaft stören können, sind sie nach Massgabe der jeweiligen kantonalen Vorschriften bewilligungs- oder meldepflichtig. Dabei fällt der Lärm von Wärmepumpen in den Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01), das unter anderem den Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen gegen schädliche und lästige Einwirkungen wie Lärm bezweckt. Solche Einwirkungen sind im Sinne der Vorsorge frühzeitig zu begrenzen. Konkret gibt das Umweltschutzgesetz vor, dass Lärmemissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip ist in der Verfassung verankert und stellt einen Eckpfeiler des schweizerischen Umweltrechts dar.

Was das Vorsorgeprinzip für die Installation von Wärmepumpen konkret bedeutet, hat in der jüngeren Vergangenheit vermehrt zu Diskussionen geführt, insbesondere nachdem in mehreren bundesgerichtlichen Entscheiden die fehlende Prüfung von konkreten Vorsorgemassnahmen bemängelt wurde. Generell besteht im Vollzug eine verbreitete Unsicherheit darüber, welche Massnahmen angesichts der technologischen Entwicklungen bei den Wärmepumpen insbesondere bei tiefen Lärmpegeln (d.h. bei eingehaltenen Planungswerten) im Rahmen der Vorsorge zu fordern und umzusetzen sind. Verschiedene politische Vorstösse zielen daher auf eine Klärung dieser Frage auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe sowie auf eine schweizweite Harmonisierung des Vollzugs ab; dies unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Betrieb von Heizungswärmepumpen im Gegensatz zu technologisch vergleichbaren Anwendungen stark von der Aussentemperatur abhängt und sich auf die kalten Jahresperioden beschränkt.

Am 6. Dezember 2021 reichte Nationalrat Matthias Jauslin die Motion «Lärmschutz-Verordnung mit dem Fortschritt der Technik in Einklang bringen» (21.4381)1 ein. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, die bestehenden Regelungen auf Verordnungsstufe unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts bei Wärmepumpen so anzupassen und zu ergänzen, dass bei der Anwendung von modernen Wärmepumpen keine weiteren Massnahmen zur Verminderung von Lärmemissionen getroffen werden müssen, die über die Einhaltung der Planungswerte hinausgehen. In die gleiche Richtung zielt die am 26. April 2022 von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) eingereichte Motion «Wechsel auf moderne Heizsysteme vereinfachen» (22.3388)2, die am 2. Juni 2022 vom Nationalrat angenommen wurde.

Um den Umfang der Problematik zu klären und Optionen zur Verfahrensvereinfachung sowie den Umgang mit dem Vorsorgeprinzip zu diskutieren, fand am 11. März 2022 ein Arbeitstreffen statt, an welchem Vertreter der Energiedirektorenkonferenz (EnDK), der Wärmepumpenbranche, des WWF, der kantonalen Lärmschutzfachstellen und der Bundesämter für Energie und für Umwelt teilnahmen. Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Verordnungsrevision erarbeitet. Sie konkretisiert die Vorgaben für neue Wärmepumpen im Bereich der Vorsorge und

1 Motion 21.4381: Lärmschutz-Verordnung mit dem Fortschritt der Technik in Einklang bringen.

2 Motion 22.3388: Wechsel auf moderne Heizsysteme vereinfachen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, folgenden Abschnitt in die Lärmschutz-Verordnung aufzunehmen: Eine neue Luft/Wasser-Wärmepumpe für Raumheizung und Warmwasser ist so zu erstellen, dass die von der Anlage allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Massgebend für die Beurteilung des Heizbetriebs bei leistungsvariablen Wärmepumpen sind die Lärmemissionen bei einer Aussentemperatur von 2°C.