Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 11 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 Erläuternder Bericht

LSV

was ungefähr dem Hintergrundgeräusch einer relativ ruhigen Umgebung entspricht. Um eine wesentliche Immissionsreduktion zu erreichen, müsste der Leq durch die fragliche Massnahme auf etwa 30 dB(A) gesenkt werden.

4.1.1.2 Relativ geringer Aufwand

Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist ein Wert von 1.5 Prozent der Bausumme als nicht gering einzustufen (Bundesgerichtliches Urteil 1C_76/2014 vom 1. September 2014). Bei Kosten einer Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus von rund 40 000 Franken wären somit Zusatzaufwendungen von rund 600 Franken als nicht gering zu betrachten. Kosten in der Höhe von höchstens einem Prozent der Investitionskosten sollen nach der Vorlage hingegen als gering gelten.

4.1.1.3 Mögliche Massnahmen

Die erwähnte Vollzugshilfe 6.21 des Cercle Bruit legt dar, mit welchen Massnahmen eine deutliche Pegelreduktion erreicht werden kann. Die Vollzugshilfe unterscheidet dabei zwischen primär zu prüfenden (planerischen) Massnahmen und weiteren Massnahmen. Primär zu prüfende Massnahmen sind dann zu realisieren, wenn sie eine Pegelreduktion von mindestens 3 dB bewirken und ihre Kosten 1 Prozent der Investitionskosten der Anlage nicht überschreiten. Sie umfassen folgende Massnahmen:

–– Innenaufstellung der Wärmepumpe Die Innenaufstellung von Wärmepumpen ist in der Regel nur bei Neubauten verhältnismässig oder wenn bei bestehenden Gebäuden die geeigneten Öffnungen für Zu- und Abluft bereits vorhanden sind.

–– Wahl einer Anlage mit tiefem Schall- Bei Wärmepumpen mit vergleichbaren Heizleisleistungspegel tungen können aus technischen Gründen erhebliche Unterschiede bei der Lärmabstrahlung zwischen verschiedenen Wärmepumpen-Modellen vorliegen.

–– Optimierung des Aufstellungsortes Grundsätzlich ist der Aufstellungsort der lärmigen Anlagekomponenten so zu wählen, dass die Lärmimmissionen bei den lärmempfindlichen Räumen und im Aussenbereich, wo sich Personen längere Zeit aufhalten, möglichst gering sind.

–– Aktivierung des Flüstermodus in der Im Sinne der Vorsorge ist bei modulierenden Nacht, wenn vorhanden (drehzahlgesteuerten) Luft/Wasser-Wärmepumpen während der Nacht (19 bis 7 Uhr) grundsätzlich der Flüstermodus (schallreduzierter Nachtbetrieb) zu aktivieren, soweit dabei kein elektrischer Heizeinsatz notwendig wird.

Die Prüfung dieser vorsorglichen Massnahmen wird im Lärmschutznachweis ausgewiesen. Dabei genügt gegebenenfalls eine summarische Prüfung, soweit sich dadurch die Verhältnismässigkeit der Massnahme beurteilen lässt. Die summarische Prüfung ist mit den zur Verfügung stehenden Hilfestellungen in der Vollzugshilfe einfach vorzunehmen. Mit der Web-Applikation wird zudem der Nachweis erbracht, dass die Planungswerte eingehalten werden.

Die Kosten der weiteren technischen und baulichen Massnahmen, mittels welcher sich eine wesentliche Reduktion der Lärmpegel erreichen lässt, betragen in der Regel mehr als 1 Prozent der Investitionskosten der Wärmepumpen-Anlage und erweisen sich dadurch bei eingehaltenen Planungswerten i.d.R. nicht als verhältnismässig. Dazu zählen: