Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 20 Seiten

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Nach Ansicht von FMH und Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin müssen sich die ärztlichen Atteste auf die Kriterien beschränken, die für die Prüfung der Leistung relevant sind, so dass der Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern und freien Praxen möglichst gering ist und die Durchführungsstellen den Antrag nach Erhalt abschliessend beurteilen können.

4.4.2 Finanzierung der vorgeschlagenen Änderungen

Kantone

SG nimmt zur Kenntnis, dass die Angleichung der EO-Leistungen keine zusätzlichen Finanzierungsquellen erfordern und über die aktuellen EO-Ressourcen finanziert werden können, hält aber fest, dass die langfristige Finanzierbarkeit der EO im Auge zu behalten ist.

SH anerkennt, dass die Änderungen über die aktuellen EO-Ressourcen finanziert werden. SH erwartet für die Kantone als Arbeitgeber aber dennoch finanzielle Auswirkungen, weil sie die bei der Betreuungsentschädigung nicht durch die EO gedeckten Lohnkosten tragen müssen. Allerdings dürfte dieser Bereich die geringste Ausgabensteigerung insgesamt ausmachen.

Politische Parteien

Die Mitte bewertet es als positiv, dass die vorgeschlagenen Änderungen über die aktuellen Mittel der EO finanziert werden können.

Dachverbände der Wirtschaft

Der SBV unterstützt es, dass die Anpassungen keine zusätzlichen Finanzierungsquellen erforden und über die aktuellen EO-Ressourcen finanziert werden können.

Der SGV verlangt, dass die Angleichung der EO-Leistungen kostenneutral zu erfolgen hat. Die ausgewiesenen Mehrkosten von über 100 Millionen Franken sind aus Sicht des SGV viel zu hoch und können so nicht hingenommen werden. Betriebe und Versicherte dürften in naher Zukunft Kosten- und Beitragserhöhungen zu erwarten haben. Für die AHV brauche es aufgrund der Einführung einer 13. AHV-Rente deutlich mehr Mittel, die Familienzulagen sollen erhöht werden, die Finanzierung der familienexternen Kinderbetreuung muss definiert werden, die Taggeldversicherungen würden immer teurer und bei der IV lasse sich eine Sanierung wohl nicht mehr allzu lange aufschieben.

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Der FER weist auf die zusätzlichen Kosten von 100 Millionen Franken hin, die mit Blick auf die Umsetzung der 13. AHV-Rente und die finanziellen Herausforderungen, mit denen die gesamte 1. Säule konfrontiert ist, problematisch sind.

Für Suissetec ist es wichtig zu betonen, dass man bei der Erweiterung des Leistungskatalogs der EO in Zukunft zurückhaltend bleiben soll. Die vorliegende Erweiterung könne noch ohne Erhöhung der EO-Beiträge finanziert werden, was aus Sicht von Suissetec ein zentraler Faktor ist.

4.4.3 Verschiedenes

Kantone

GE, TG und UR schlagen vor, dass das EOG einer Totalrevision unterzogen wird.

Für GE braucht es nun Überlegungen zur Schaffung eines Elternurlaubs auf Bundesebene.