Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 20 Seiten

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4. Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1 Stellungnahme zur Revision als Ganzes

Kantone

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS,

ZG und ZH unterstützen die Anpassungen zur Angleichung der EO-Leistungen. BS erachtet die vorgeschlagenen Änderungen als sinnvoll, um die einzelnen Leistungen der EO besser aufeinander abzustimmen und die maximale Entschädigung der Mutterschaft derjenigen der Dienstleistung anzupassen. NW begrüsst die politischen Bestrebungen, die Leistungen der einzelnen Bereiche einander anzugleichen (Dienst, Elternschaft, usw.) und damit die Gleichbehandlung sicherzustellen.

Politische Parteien

Die Mitte ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Massnahmen sinnvoll sowie gerechtfertigt sind und dazu beitragen, die Familien angemessen zu unterstützen.

Die SVP sieht zwar durchaus die Notwendigkeit, die verschiedenen Bestimmungen der EO anzupassen, lehnt die vorgeschlagene Angleichung der EO-Leistungen aber kategorisch ab. Die SVP betont, dass die EO in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut worden sei und sich damit immer mehr von ihrer ursprünglichen Bestimmung entfernt habe, den Erwerbsausfall zu entschädigen, der entsteht, weil die Bürgerpflicht erfüllt wird. Die geplante Angleichung der EO-Leistungen geht nach Ansicht der SVP vor allem zu Lasten der Dienstleistenden, was nicht akzeptabel sei. Die SVP wehrt sich dagegen, dass staatliche Leistungen wie die EO zunehmend für Leistungen ausgehöhlt werden, die mit dem ursprünglichen Zweck nichts mehr zu tun haben. Die SVP fordert den Bundesrat auf, diesen ursprünglichen Zweck künftig strikt einzuhalten und eine Erhöhung der Ausgaben durch kostspielige Massnahmen, welche die ohnehin bereits prekäre finanzielle Lage des Bundes weiterhin anspannen, konsequent abzulehnen.

Dachverbände der Wirtschaft

Der KFMV ist mit den vorgeschlagenen Änderungen vollumfänglich einverstanden. SBV, SGB und SGV unterstützen die Anpassungsvorschläge grundsätzlich. Der SGV verlangt allerdings, dass die Angleichung der EO-Leistungen kostenneutral zu erfolgen habe. Sofern das nicht möglich sei, sollte auf diese Reform verzichtet werden. Travail.Suisse begrüsst die vorliegende Revision und die damit einhergehende bessere soziale Abdeckung für Arbeitnehmende. Gleichzeitig bedauert der Dachverband jedoch, dass gewisse Leistungen gestrichen werden.

Der SAV beurteilt die Änderungen sehr skeptisch; es sei nicht Sinn und Zweck der Sozialversicherungen, jedes erdenkliche Risiko abzudecken. Mit den in der Vorlage vorgesehenen Bestimmungen werde die EO jedoch zu einer Versicherung für alle Lebenslagen.

Aus Sicht des Arbeitgeberverbands Region Basel geht die Vorlage viel zu weit und geht weit über den Auftrag des Parlaments hinaus, weshalb er diverse Massnahmen dieser Vorlage entschieden ablehnt.

Weitere Organisationen und andere Vernehmlassungsteilnehmende

EKF, EFS, Freikirchen, Suissetec und SBLV begrüssen die Gesetzesvorlage. Freikirchen unterstreicht, dass mit dem Entwurf bestehende Lücken in der geltenden Gesetzgebung sinnvoll geschlossen werden können. Suissetec unterstützt die Erweiterungen, da sie den Arbeitgeber entlasten, der diese Kosten unter Umständen selbst tragen müsste. Nach Ansicht von GastroSuisse werden die verschiedenen Leistungen mit der Vorlage besser aufeinander abgestimmt und an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpasst. Procap weist auf den Handlungsbedarf hin.