Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 20 Seiten

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Politische Parteien

Die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei einem längeren Spitalaufenthalt der Mutter oder des Neugeborenen wird von der Mitte befürwortet. Nach Ansicht der Mitte ist es unbestreitbar, dass sowohl das Neugeborene als auch die Mutter ausreichend Zeit benötigen, um eine stabile Bindung aufzubauen. Ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus kann diese entscheidende Phase beeinträchtigen.

Dachverbände der Wirtschaft

KFMV und Travail.Suisse erachten die Ausweitung der Mutterschaftsentschädigung als sinnvoll und sind damit einverstanden. Travail.Suisse begrüsst die Verlängerung des Urlaubs des andern Elternteils und die bereits bestehende Möglichkeit, den Mutterschaftsurlaub bei einem längeren Spitalaufenthalt des Neugeborenen zu verlängern.

Der Arbeitgeberverband Region Basel lehnt jegliche Verlängerung des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung und der Entschädigung des andern Elternteils bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter ab. Mit der vorgeschlagenen Verlängerung werde die EO zu einer Versicherung für Krankheit und Unfall während dem Mutterschaftsurlaub bzw. dem Urlaub des andern Elternteils. Der SAV lehnt die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bzw. des Urlaubs des andern Elternteils bei einem längeren Spitalaufenthalt der Mutter ab, weil kein Handlungsbedarf bestehe und es sich um einen Ausbau der Sozialversicherung samt daraus resultierenden Zusatzkosten handle.

Der SGB begrüsst die vorgeschlagene Anpassung. Allerdings ist es für den SGB nicht nachvollziehbar, wieso sich die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung an anderen Voraussetzungen orientieren soll als die Verlängerung des Urlaubs des andern Elternteils: Die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung aufgrund eines längeren Spitalaufenthalts der Mutter sollte sich bei beiden Elternteilen um die gleiche (maximale) Anzahl Taggelder verlängern.

Weitere Organisationen und andere Vernehmlassungsteilnehmende VVAK, KKAK, SODK, EKF, EKFF, CP, SKG, FER, FMH, EFS, SBLV und Expertengruppe Kinder-

und Jugendmedizin unterstützen die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter. Die SODK ist der Ansicht, dass die Bedürfnisse von Neugeborenen so besser berücksichtigt werden, wenn die Mutter kurz nach der Geburt länger hospitalisiert werden muss.

VVAK, KKAK, EKF, FMH, EFS, SBLV und Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin begrüssen,

dass damit sichergestellt wird, dass das Neugeborene in den ersten Lebenswochen von mindestens einem Elternteil betreut wird.

SODK, EKF, EFS, EKFF, SKG und SBLV unterstützen die Verlängerung des Urlaubs des andern Elternteils, wenn ein längerer Spitalaufenthalt der Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt erfolgt.

EKF, EFS, SBLV beantragen, dass die Mutterschaftsentschädigung aufgrund eines längeren Spitalaufenthalts der Mutter bei beiden Elternteilen um die gleiche (maximale) Anzahl Taggelder verlängert wird (84 Tage analog zu Art. 16k Abs. 5 E-EOG).

Für VVAK und KKAK macht es Sinn, dass die Hospitalisierung des Neugeborenen für die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt erfolgen muss, ebenso die Verlängerung im Falle einer Hospitalisierung der Mutter.

4.2.6 Betreuungsentschädigung

Kantone

AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TI, VD und VS unterstützen die Ausweitung des Anspruchs auf die Betreuungsentschädigung bei einer Hospitalisierung des Kindes. BE und LU erachten sie als wichtige Verbesserung.