Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 20 Seiten

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Weitere Organisationen und andere Vernehmlassungsteilnehmende

Agile, SHG, IGAB, SGB-FSS, Inclusion Handicap, Insieme Aarau-Lenzburg, Insieme Biel Seeland,

Insieme Cerebral GR, Insieme Cerebral ZG, Insieme GE, Insieme JU, Insieme BE, Insieme Rapperswil-Jona, Insieme SH, Insieme Suisse, Insieme Thun Oberland, Insieme UR, Insieme VS, In-

sieme VD, Insieme Zürcher Oberland, Procap, Pro Familia, Pro Infirmis und SBLV heben hervor,

dass einige Ausgleichskassen trotz ärztlichem Attest und ohne fachliche Kompetenz umfangreiche medizinische Abklärungen machen und damit langwierige Abklärungen auslösen, bevor sie nach Monaten der Unsicherheit die Entschädigung möglicherweise ablehnen. Sie bedauern, dass die sehr unterschiedliche Handhabe der Ausgleichskassen zudem auch zu einer Ungleichbehandlung betroffener Familien führe und fordern, die Rollenteilung zwischen Ärzteschaft und Ausgleichskassen in der Umsetzung stärker zu beachten.

Die EKFF erinnert an ihre Empfehlungen zur Einführung eines Elternurlaubs von insgesamt 38 Wochen. Sie plädiert für die Einführung einer Mindestentschädigung für Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen, und empfiehlt eine Grundleistung in Form eines minimalen Taggelds für Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren. Sie fordert ausserdem einen längeren Entschädigungsanspruch bei einer Mehrlingsgeburt.

SHG, Insieme Aarau-Lenzburg, Insieme Biel Seeland, Insieme Cerebral GR, Insieme Cerebral ZG,

Insieme GE, Insieme JU, Insieme BE, Insieme Rapperswil-Jona, Insieme SH, Insieme Suisse, Insieme Thun Oberland, Insieme UR, Insieme VS, Insieme VD und Insieme Zürcher Oberland bedauern die Beschränkung des Betreuungsurlaubs auf gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kinder; erwachsene Personen mit geistiger Behinderung seien im Alltag oft auf Unterstützung angewiesen, insbesondere wenn gesundheitliche Probleme auftreten.

SGB-FSS, Procap und Pro Familia weisen darauf hin, dass sich unkooperative Arbeitgebende weigern könnten, die erforderliche Bescheinigung für die Anmeldung der Betreuungsentschädigung auszustellen, und so den Beginn des Kündigungsschutzes verzögern.

Nach Ansicht von Procap gilt es zu prüfen, ob in Ausnahmefällen der Anspruch auf Halbtage ermöglicht werden könnte.

Für GastroSuisse bietet die Revision des EOG eine Gelegenheit, weitere Lücken bei der Erwerbsausfallentschädigung zu schliessen und Lehren aus der Covid-19-Pandemie zu ziehen. So sollten Selbstständigerwerbende und Personen nach Artikel 31 Absatz 3 Buchstaben b und c AVIG (mitarbeitende Ehegatten der Arbeitgeber), die durch eine zeitlich begrenzte behördliche Massnahme wirtschaftlich massgeblich betroffen sind, eine Erwerbsausfallentschädigung erhalten.