Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 20 Seiten

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VVAK, KKAK, SODK, EKFF, CP und FER sprechen sich für die Angleichung der EO-Leistungen aus. Der SGB-FSS begrüsst es, dass die einzelnen EO-Leistungen gleichgestellt werden. EKFF und FER begrüssen insbesondere das Vorhaben, die Leistungen, die während den über die EO entschädigten Urlauben ausgerichtet werden, an die während dem Dienst ausbezahlten Leistungen anzugleichen. FER hebt hervor, dass diese Leistungen die Situation von Eltern verbessern, die unter besonders schwierigen Bedingungen mit einer Krankheit konfrontiert sind.

4.2 Ergebnisse im Einzelnen

4.2.1 Betriebszulage

Kantone

AI, AR, BE, BL, GL, LU, NW, OW, SO, SG, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH unterstützen die Ausweitung des Anspruchs auf Betriebszulagen. NE und VD befürworten die Ausweitung des Anspruchs auf den Mutterschaftsurlaub.

Politische Parteien

Die Mitte unterstützt die Ausweitung des Anspruchs auf Betriebszulagen, da damit die Gleichstellung im Bereich der sozialen Absicherung von Familien gefördert wird.

Dachverbände der Wirtschaft

Arbeitgeberverband Region Basel erachtet es als sinnvoll, Selbstständigerwerbende in allen bestehenden EO-Konstellationen gleich zu behandeln, weshalb er mit der Ausweitung des Anspruchs auf die Betriebszulage einverstanden ist. KFMV, SBV, SAV und Travail.Suisse unterstützen die Ausweitung ebenfalls.

Weitere Organisationen und andere Vernehmlassungsteilnehmende

VVAK, KKAK, SGB-FSS, Procap und Pro Familia begrüssen die Gleichbehandlung zwischen Dienstleistenden und den übrigen in der EO anspruchsberechtigten Personen. SODK, EKF, CP, SKG, FER, EFS, SGB-FSS, GastroSuisse, Procap, Pro Familia und SBLV unterstützen die Ausweitung des Anspruchs auf Betriebszulagen auf Personen, die EO-Leistungen beziehen und eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. EKFF und Suissetec begrüssen, dass selbstständigerwerbende Frauen während ihres Mutterschaftsurlaubs künftig ebenfalls Anspruch auf Betriebszulagen haben werden. Auch GastroSuisse begrüsst, dass Selbstständigerwerbende die Betriebszulage künftig bei Elternschaft, Adoption oder Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes ebenfalls erhalten sollen. Wichtig sei, dass die vorgeschlagenen Änderungen über die aktuellen EO-Ressourcen finanziert werden können und daher keine zusätzlichen Kosten auf die Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmenden oder Selbständigerwerbenden abgewälzt werden.

4.2.2 Streichung der Kinderzulage

Kantone

AI, AR, BE, BL, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TI, UR, VD, VS und ZG unterstützen die Streichung der Kinderzulagen in der EO.

Gemäss ZH muss vor einer Aufhebung der Kinderzulage in der EO zuerst vertieft geprüft werden, auf welche Zulage die Eltern für das jeweilige Kind unabhängig von ihrer persönlichen und beruflichen Situation Anspruch haben.