Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 20 Seiten
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Politische Parteien
Die Mitte begrüsst die Angleichung von Kinderzulagen und Familienzulagen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und den Fokus wieder auf die Unterstützung von Familien zu richten.
Die SVP versteht, dass die Ausdehnung der Kinderzulage auf alle EO-Bezügerinnen und -Bezüger keinen Sinn macht und unterstützt diesen Entscheid. Sie verlangt aber, dass die Kinderzulage weiterhin an Dienstleistende ausgerichtet wird.
Dachverbände der Wirtschaft
Arbeitgeberverband Region Basel ist damit einverstanden, dass der Anspruch auf Kinderzulagen vollständig aufgehoben wird, da im heutigen System über die Familienausgleichskassen Kinderzulagen ausgerichtet werden und so Doppelbezüge entstehen, die zwingend vermieden werden müssen. Auch der KFMV erachtet die Aufhebung als sinnvoll und ist damit einverstanden. Der SAV begrüsst die Aufhebung ebenfalls.
Travail.Suisse bedauert die Streichung der Kinderzulage für Dienstleistende. Da die Mutterschafts- und die Vaterschaftsentschädigung 80 Prozent des Einkommens betrage, wäre es auch aus finanzieller Sicht angezeigt, während dieser Zeit eine zusätzliche Kinderzulage, wie Dienstleistende sie bisher erhalten haben, auszubezahlen. Travail.Suisse regt an, die Vorlage in dieser Hinsicht zu überarbeiten und dabei die Bedürfnisse der betroffenen Familien ins Zentrum der Überlegungen zu stellen.
Weitere Organisationen und andere Vernehmlassungsteilnehmende
SODK und FER unterstützen die Streichung der Kinderzulage ausdrücklich. VVAK, KKAK, SKG und FER betonen, dass die Kinderzulage zu einer Überentschädigung bei dienstleistenden Personen und gleichzeitig einer Diskriminierung der anderen EO-Anspruchsberechtigten führte.
EKF, EFS und SBLV bedauern, dass die Kinderzulage aus Kostengründen aufgehoben wird und die Gleichstellung durch eine Nivellierung nach unten erfolgt. Das CP spricht sich dafür aus, den Anspruch auf Kinderzulagen beizubehalten und auf andere Versicherungsfälle auszuweiten. Auch die EFS sprechen sich dafür aus. Laut CP ist das Argument der Harmonisierung mit dem System der Familienzulagen durchaus zulässig, dennoch weist es darauf hin, dass die familiäre Situation von Arbeitnehmenden oder Versicherten Auswirkungen auf ihre soziale Absicherung hat, etwa im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung oder gewissen Gesamtarbeitsverträgen.
4.2.3 Zulage für Betreuungskosten
Kantone
AI, AR, BE, BL, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH unterstützen die Ausweitung des Anspruchs auf die Zulage für Betreuungskosten.
Politische Parteien
Die Mitte unterstützt die Ausweitung des Anspruchs auf die Zulage für Betreuungskosten, da diese Massnahmen die Gleichstellung im Bereich der sozialen Absicherung von Familien fördern.
Dachverbände der Wirtschaft
KFMV und Travail.Suisse erachten die Ausweitung als sinnvoll und sind damit einverstanden.
Arbeitgeberverband Region Basel und SAV lehnen die Ausweitung des Anspruchs auf die Zulage für Betreuungskosten ab. Denn eine dienstleistende Person erhalte die Zulage für Betreuungskosten, weil die Person wegen des Dienstes abwesend sei und sich nicht mehr um die Kinder kümmern könne. Hingegen seien die Urlaube dafür vorgesehen, den Eltern Zeit für die Kinderbetreuung zu gegeben. Die EO sei nicht dafür gedacht, allfällige Drittbetreuungskosten während dieser Urlaube zu übernehmen. Es sei