Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 20 Seiten

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EOG definierte schwere Beeinträchtigung nicht. Der Anspruch besteht in diesen Fällen für die Dauer der Hospitalisierung, abzüglich der ersten drei Tage des Spitalaufenthalts, die als Karenzzeit gelten, und der anschliessenden Genesung. Der Urlaub kann während höchstens 14 Wochen bezogen werden, wovon für die Dauer der Genesung höchstens drei Wochen entschädigt werden. Die Dauer der Genesung bedarf einer ärztlichen Bescheinigung. Jede Hospitalisierung begründet einen neuen Anspruch auf Entschädigung und auf Betreuungsurlaub – auch bei mehreren Hospitalisierungen pro Jahr.

3. Übersicht über die Vernehmlassung

Die Vernehmlassung dauerte vom 22. Dezember 2023 bis 12. April 2024. Es gingen insgesamt 74 Stellungnahmen ein:

Adressaten Anzahl eingeladene Anzahl Stellungnahmen und

lungnahme)

Teilnehmende Rückmeldungen (ausdrücklicher Verzicht auf eine Stel- Kantone 2726

Politische Parteien und Gruppierungen 102

Gesamtschweizerische Dachverbände 30

der Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände 87

der Wirtschaft Weitere Organisationen, Durchführungs- 5014

stellen und interessierte Kreise Andere Vernehmlassungsteilnehmende –25

Total 9874

Der vorliegende Bericht informiert über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Die eingegangenen Stellungnahmen sind auf den folgenden Internetseiten öffentlich zugänglich: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Gesetzgebung > Vernehmlassungsverfahren > Abgeschlossene Verfahren oder www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.

Gleiche oder sehr ähnliche Stellungnahmen wurden abgegeben von Agile, SHG, IGAB, SGB-FSS, In-

clusion Handicap, Insieme Aarau-Lenzburg, Insieme Biel Seeland, Insieme Cerebral GR, Insieme Cerebral ZG, Insieme GE, Insieme JU, Insieme BE, Insieme Rapperswil-Jona, Insieme SH, Insieme

Schweiz, Insieme Thun Oberland, Insieme UR, Insieme VS, Insieme VD, Insieme Zürcher Ober-

land, Procap, Pro Familia und Pro Infirmis.

Die Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin und die FMH vertreten ähnliche Positionen.

VS verweist auf die gemeinsame Stellungnahme von VVAK und KKAK.

Die IVSK verzichtet auf eine Stellungnahme.