Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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6.2 Natur- und Heimatschutzgesetz (Vorlage 2)
Art. 1 Bst. f
Buchstabe f ergänzt den Zweckartikel explizit um die Förderung einer Baukultur von hoher Qualität (vgl. dazu im Detail die Erläuterungen zu Art. 17b). Damit wird dem qualitativen Anspruch bei allen den Raum verändernden Tätigkeiten Nachdruck verliehen.
2a. Abschnitt: Förderung einer Baukultur von hoher Qualität (hohe Baukultur)
Art. 17b Baukultur
Dieser Artikel umschreibt die Grundsätze und die Aufgaben des Bundes im Bereich der Baukultur. Als Erweiterung des Begriffs «Heimatschutz» im Sinne eines weiterentwickelten Verständnisses des Schutzes der Umwelt gebührt der Behandlung der Baukultur ein eigener Gesetzesabschnitt. Damit soll angesichts der aktuellen Herausforderungen sowie qualitativer Defizite der gebauten Umwelt die grosse Bedeutung einer Baukultur von hoher Qualität (gleichzusetzen mit einer hohen Baukultur im Sinne der Erklärung von Davos 2018) unterstrichen werden.
Absatz 1 definiert die Aufgaben des Bundes im Grundsatz und beschreibt das Konzept der Baukultur in angemessener Offenheit. Die Baukultur umfasst die Summe der menschlichen Tätigkeiten, welche die gebaute Umwelt verändern. Eine hohe Baukultur ist ganzheitlich, umfassend und auf eine hohe Qualität im Umgang mit der gebauten Umwelt ausgerichtet. Die Definition folgt damit der international anerkannten Definition von Baukultur, die auch der interdepartementalen Strategie zur Förderung der Baukultur des Bundes zugrunde liegt. Sie kann je nach Kontext auf vielfältige Art und Weise erreicht werden. Deshalb sollen im Gesetz keine gestalterischen Anforderungen für hohe Baukultur oder gar konkrete bauliche Anweisungen festgeschrieben werden. Hohe Baukultur drückt sich aus im qualitätsbewussten Umgang mit der gebauten Umwelt, d. h. mit dem Bestehenden im Allgemeinen und mit dem baukulturellen Erbe wie auch der Archäologie im Besonderen sowie dem zeitgenössischen Bauen und dem Planen für die Zukunft. Alle planenden, gestaltenden und ausführenden Tätigkeiten, welche den Raum verändern, sind Ausdruck von Baukultur – vom handwerklichen Detail bis zur grossmassstäblichen Siedlungsplanung und Landschaftsgestaltung. Sie beziehen sich nicht nur auf neu Entstehendes, sondern auch auf Schutz, Sicherung und Erhaltungsmassnahmen für des baukulturellen Erbes. Baukultur umfasst alle Produkte und Prozesse, die mit diesen Tätigkeiten zusammenhängen. Der Begriff Baukultur allein macht dabei noch keine Aussage zur Qualität der gestalteten Umwelt. Erst durch eine hohe Baukultur entsteht ein hochwertig gestalteter Raum, der sowohl den sich wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird als auch seine historischen Eigenarten bewahrt. Im deutschen Sprachgebrauch hat sich als Entsprechung des französischen Ausdrucks «culture de du bâti de qualité» der Begriff «hohe Baukultur» eingebürgert. Er steht nicht für ein elitäres Kulturverständnis, sondern bezeichnet den grundsätzlich hohen Qualitätsanspruch im Umgang mit der gebauten Umwelt. Hohe baukulturelle Qualität in diesem umfassenden Sinn ist multidimensional und berücksichtigt namentlich folgende Faktoren:
– Gouvernanz im Sinne von guten Regelungen und Prozessen für den Umgang mit dem Raum und insbesondere mit der gebauten Umwelt,
– Funktionalität des Gebauten und der Freiräume,