Vorlage

Vernehmlassung 2023/35: Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates · 23 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 10Fedlex · Vorlage

´%ASFF_YYYY_IDª

4. Abschnitt: Datenbearbeitung und Statistik

Art. 14 Datenbearbeitung

Die EAZ fedpol kann zur Erf¸llung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz

Personendaten nach Anhang 2, einschliesslich besonders sch¸tzenswerter Daten von nat¸rlichen und juristischen Personen bearbeiten.

Art. 15 Statistiken

1Die EAZ fedpol erstellt j‰hrlich Statistiken mit Angaben ¸ber die Anzahl:

a. gestellter Informationsersuchen;

b. beantworteter Informationsersuchen, aufgeschl¸sselt nach dringenden und nicht dringenden Informationsersuchen sowie nach den ersuchenden Schengen-Staaten; und

c. abgelehnter Informationsersuchen, aufgeschl¸sselt nach ersuchenden Schengen-Staaten und Ablehnungsgr¸nden;

d. F‰lle, in denen von den in Artikel 9 festgelegten Fristen aufgrund einer notwendigen Genehmigung durch eine Justizbehˆrde abgewichen wurde, aufgeschl¸sselt nach den ersuchenden Schengen-Staaten.

2Die Statistiken d¸rfen keine R¸ckschl¸sse auf die betroffenen Personen zulassen.

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 16 Aufhebung eines anderen Erlasses

Das Schengen-Informationsaustauschgesetz vom 12. Juni 200912 wird aufgehoben.

Datum des Inkrafttretens: …

12 AS 2009 6583, 2010 3387, 2019 625