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Vernehmlassung 2023/37: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 betreffend das zentrale Visa-Informationssystem (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 41 Seiten
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VISV
a. dies zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung einer schweren Straftat, deren Opfer diese Kinder sind, und zum Schutz vermisster Kinder erforderlich ist;
b. dies im Einzelfall erforderlich ist;
c. die Verwendung der Daten zum Wohl des Kindes ist.
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 4. Kapitels
Art. 22a Direkter Zugriff auf Daten des C-VIS in spezifischen Fällen
1Die Behörden nach Artikel 109a Absatz 5 AIG können eine Abfrage des C-VIS vornehmen, um vermisste oder entführte Personen oder Personen, die als Opfer von Menschenhandel eingestuft worden sind oder die in diesem Zusammenhang gesucht werden, anhand der Fingerabdrücke zu identifizieren. Ist die Abfrage anhand der Fingerabdrücke nicht erfolgreich oder können diese nicht genutzt werden, kann die Abfrage anhand der Personendaten oder der Daten des Reisedokuments gemäss Artikel 14 Absatz 2 Buchstaben a und b oder Artikel 16b Absatz 2 Buchstaben a und b erfolgen.
2Ergibt die Abfrage einen Treffer, können die Behörden die Daten der Kategorien I, VI, VII und XII nach Anhang 3 abfragen nach Artikel 22p Absatz 3 der EU-VIS-Verordnung15.
3a. Abschnitt Nationale VIS-Stelle und Überprüfung der Treffer in Zusam-
menhang mit der Interoperabilität
Art. 22b Nationale VIS-Stelle
1Die nationale VIS-Stelle nimmt in folgenden Fällen innert zwei Tagen eine manuelle Überprüfung vor, wenn die automatische Abfrage der Informationssysteme in Zusammenhang mit der Interoperabilität einen Treffer ergibt:
a. Das Reisedokument ist in der Interpol-Datenbank zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (Interpol-TDAWN) registriert.
b. Die Person ist im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben als:
1. Person, die zur Festnahme oder Auslieferung gesucht wird,
2. vermisste oder vulnerable Person,
3. Person, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gesucht wird, oder
4. Person, die zur verdeckten Kontrolle, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle ausgeschrieben ist oder die ein zu diesem Zweck ausgeschriebenes Reisedokument besitzt.
2Sie nimmt eine Sicherheitsüberprüfung vor:
15 Vgl. Fussnote zu Art. 2 Bst. a.