Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/46: Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung) · 15 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht
Begründung der Blockierung kann dabei summarisch erfolgen, z.B. unter Verwendung von Textbausteinen. Zudem ist die Dauer der Blockierung anzugeben. Zudem sind sie über ihre Rechte nach Artikel 41 nDSG zu informieren. Nutzerinnen und Nutzer, die weitere Angaben zur Blockierung erhalten möchten, können diese bei der Verwaltungseinheit durch eine erneute Kontaktaufnahme einfordern und gegebenenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Verfügung nach Artikel 25a VwVG verlangen.
Eine automatische Deblockierung nach Ablauf der Dauer ist je nach sozialem Medium nicht möglich und eine manuelle Deblockierung sehr aufwändig und ineffizient. So ist es möglich, dass das gesperrte Konto einer Nutzerin oder eines Nutzers gar nicht mehr besteht. Nach Absatz 3 dritter Satz können betroffene Nutzerinnen und Nutzer daher bei der Verwaltungseinheit beantragen, die Blockierung aufzuheben.
Die Verwaltungseinheiten führen eine Liste der blockierten Nutzerkonten mit dem Namen der Nutzerin oder des Nutzers, dem Profilnamen, dem Grund der Blockierung und der Dauer der Blockierung gestützt auf Artikel 57hbisff. RVOG gemäss dem Datenschutzgesetz vom 25. September 2020 (AS 2022 491 Ziff. II Ziff. 13) in Verbindung mit der vorliegenden Verordnung. Artikel 41 nDSG ist zu beachten.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Für die Umsetzung der "Strategie soziale Medien" hat der Bundesrat insgesamt zehn zusätzliche Stellen bewilligt, sechs bei den Departementen, vier bei der Bundeskanzlei. Der Vollzug der neuen Verordnungsbestimmungen kann mit den bestehenden personellen Verwaltungsressourcen bewältigt werden.
4.2 Auswirkungen auf Kantone
Für die Kantone ergeben sich keine Auswirkungen.
4.3 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Mit der Informationstätigkeit in den sozialen Medien ergänzen Bundesrat und Bundesverwaltung die klassische Öffentlichkeitsarbeit. Auf diesem Weg werden Teile der Bevölkerung erreicht, die sich kaum auf anderen Kanälen mit nationalen Nachrichten versorgen. Mit der Ausweitung der Kommunikation auf zusätzliche Social-Media-Plattformen wird ein immer wichtiger werdender Raum der politischen Auseinandersetzung betreten, in dem allerdings auch viel Desinformation kursiert. Die Informationen von Bundesrat und Bundesverwaltung geniessen in der Bevölkerung hohes Vertrauen. Mit ihrer Präsenz in den sozialen Medien können die Behörden mithin einen Beitrag zur Eindämmung von Desinformationen leisten und zur Versachlichung der Debatte beitragen. Die Kommunikation in den sozialen Medien trägt mithin dazu bei, dass weitere Teile der Bevölkerung über die für aktive Bürgerinnen und Bürger in einer direkten Demokratie notwendigen Informationen verfügen und dass die politische Auseinandersetzung faktenorientiert bleibt.