Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/78: Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus · 16 Seiten

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Übersicht

Ausgangslage

Die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) eingereichte Mo- tion 19.3008 «Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzie- rung» verlangt, dass sich der Bund in angemessenem Umfang an der Grundfinanzie- rung des Instituts für Föderalismus der Universität Freiburg (IFF) beteiligt. Das IFF trägt mit verschiedenen Tätigkeiten aktiv zur Stärkung des Föderalismus auf nationaler und internationaler Ebene bei und erbringt in diesem Bereich im Interesse von Bund und Kantonen wichtige Leistungen. Die Motion wurde im Parlament mit grosser Mehrheit angenommen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Motion umgesetzt wer- den.

Der Bundesrat steht der geplanten zusätzlichen Finanzierung des IFF skeptisch ge- genüber. Er weist darauf hin, dass sich der Bund bereits heute an Projekten des Insti- tuts sowie an den Grundkosten der Universität Freiburg und damit auch am Institut finanziell beteiligt. Letzteres ist im Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) gesetzlich abge- stützt.

Inhalt der Vorlage

Diese Vorlage regelt die Finanzhilfen des Bundes an das IFF. Diese Finanzhilfen sollen nach freiem Ermessen des Bundes gewährt werden. Sie haben zum Ziel, das IFF zu unterstützen, um so den Föderalismus auf internationaler Ebene aufgrund der Erfah- rungen der Schweiz zu fördern, die Information, Beratung und Sensibilisierung in Be- zug auf Fragen des schweizerischen Föderalismus zu gewährleisten und ein Monito- ring des schweizerischen Föderalismus zu ermöglichen.