Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/78: Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus · 16 Seiten
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Aufgabe des Bundes sei, die Finanzierung des IFF, das von den Kantonen gegründet worden war, langfristig zu sichern. Dies sei in erster Linie Aufgabe der Kantone, wobei sich der Bund – wie in der von der Kommission eingereichten Motion vorgeschlagen – in angemessenem Umfang an der Finanzierung beteiligen könne.
Aus der Debatte des Ständerats vom 8. September 2020 geht hervor, dass für das Nationale Zentrum ein Grundfinanzierungsbedarf von 200 000 Franken pro Jahr be- steht, wovon 100 000 Franken bereits heute von der «ch Stiftung» getragen werden. Für das Internationale Zentrum wurde in der parlamentarischen Debatte ein jährlicher Grundfinanzierungsbedarf von 600 000 bis 1 000 000 Franken genannt.1
Laut den Motionärinnen und Motionären verfügen die Kantone mit dem IFF über ein Kompetenzzentrum, das seit Jahrzehnten nicht nur den Kantonen, sondern auch dem Bund und ausländischen Staaten seine Expertise im Bereich der guten Regierungsfüh- rung in Staaten mit mehrstufigen Gewalten zur Verfügung stellt. Die Finanzierung des Bundes würde es ermöglichen, diese Tätigkeiten zu unterstützen und dem Föderalis- mus die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die er verdient.
Der Bundesrat unterstrich zwar die Rolle, die das IFF sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bei der Stärkung und Weiterentwicklung der föderalistischen Staatsstruktur spielt, beantragte jedoch die Ablehnung der Motion 19.3008. Er wies insbesondere darauf hin, dass das IFF durch seine Angliederung an die Universität Freiburg sowie punktuell durch die Vergabe konkreter Mandate bereits heute vom Bund finanziell unterstützt wird. Im Übrigen erfordere eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung des IFF die Schaffung einer neuen rechtlichen Grundlage, wie die Departementsvorsteherin vor dem Parlament ausführte.
Entgegen dieser Einschätzung haben der Nationalrat und der Ständerat die Motion 19.3008 am 10. September 2019 bzw. am 8. September 2020 mit grosser Mehrheit2 angenommen. Der Bundesrat wurde somit beauftragt, die Motion umzusetzen.
1.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
1.3.1 Die Vereinbarung zwischen dem EDA (DEZA) und dem Internationalen Zentrum
Nach der Statutenänderung des IFF im Dezember 2019 und der administrativen und finanziellen Aufteilung in ein nationales und ein internationales Zentrum hat das Eidge- nössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bzw. die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) mit dem Internationalen Zentrum eine finan- zielle Unterstützung von jährlich 250 000 Franken während vier Jahren vereinbart. Die erste Zahlung erfolgte im Jahr 2021.
Aufgrund der Ausrichtung der Tätigkeiten des Internationalen Zentrums auf die aus- senpolitischen Ziele des EDA ging man davon aus, dass das Bundesgesetz über
1 Amtliches Bulletin, Ständerat, Herbstsession 2020, Zweite Sitzung, 08.09.20, 8.15 Uhr, 19.3008.
2 Nationalrat: 128 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung; Ständerat: 24 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung. 5/16