Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten

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AIAV Übergangsbestimmungen aufgenommen. Das EFD verfolgt die internationalen Diskussionen und wird bei Bedarf mit Blick auf die Botschaft oder im Rahmen der parlamentarischen Beratungen notwenige Anpassungen beantragen.

3.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Im Vergleich zum geltenden Recht sieht die Vorlage keine Änderung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Die Umsetzung des AIA über Finanzkonten wie auch die Umsetzung des AIA über Kryptowerte erfolgt durch den Bund, wobei weiterhin die ESTV die eigentliche Drehscheibe für den Datenaustausch mit Partnerstaaten wie auch mit kantonalen Steuerverwaltungen in Bezug auf vom Ausland eingehende Informationen ist. In Folge der Aktualisierung des GMS und der Umsetzung des AIA über Kryptowerte erfolgt eine Erweiterung dieser Aufgabe der ESTV, die mit Mehraufwand und -kosten verbunden ist (vgl. Kapitel 5.1).

Die AIA-Standards auferlegen zudem den betroffenen Dienstleistern Sorgfalts- und Meldepflichten, die mit Mehraufwand und -kosten für die betroffenen Kreise verbunden sind (vgl. Kapitel 5.2).

3.3 Umsetzungsfragen

Die Umsetzung des AIA über Finanzkonten wie auch die Umsetzung des AIA über Kryptowerte erfolgt durch den Bund, wobei weiterhin die ESTV die eigentliche Drehscheibe für den Datenaustausch mit Partnerstaaten wie auch mit kantonalen Steuerverwaltungen in Bezug auf vom Ausland eingehende Informationen ist. Die ESTV wird Wegleitungen erlassen, die Umsetzungsfragen zu den AIA-Standards adressieren.

Der Bundesrat avisiert ein Inkrafttreten per 2026, so dass in Übereinstimmung mit der internationalen Vorgabe 2027 ein erster Austausch erfolgt.

4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

4.1 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Addendums zur multilateralen

Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informa-

tionsaustausch über Finanzkonten

Präambel

Die Präambel erläutert den Zweck des Addendums zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Addendum). Sie führt namentlich den Kontext des Addendums aus, insbesondere dass neu zusätzliche Informationen ausgetauscht werden sollen, um der Aktualisierung des GMS Rechnung zu tragen.

Zwecks Übernahme ins Schweizer Recht ist die Aktualisierung des GMS dem Addendum beigelegt und wird der Bundesversammlung zusammen mit dem Addendum zur Genehmigung unterbreitet.