Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht

Finanzkonten angenommen.27 Gestützt auf diesen Bundesbeschluss ist der Bundesrat verpflichtet hinsichtlich der Partnerstaaten, mit denen im betroffenen Jahr erstmals Daten ausgetauscht werden, vor deren Übermittlung zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Global Forum erfüllt sind. Der Bundesrat fasst die Ergebnisse in einem Bericht zusammen und unterbreitet diesen den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation. Er veranlasst anschliessend unter Berücksichtigung der Empfehlungen der konsultierten Kommissionen die erforderlichen Massnahmen (Datenaustausch, Aussetzung des Datenaustauschs, Kündigung des Abkommens). Für den AIA über Kryptowerte soll ein analoger Mechanismus vorgeschlagen werden. Dies ist Gegenstand einer separaten Vorlage.

Unterabschnitt 2

Unterabschnitt 2 regelt das Meldeverfahren bei Verstössen gegen die Vertraulichkeitsvorschriften und einem Versagen der Schutzvorkehrungen. Dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums sind zudem die verhängten Sanktionen und ergriffenen Gegenmassnahmen zu melden. Das Sekretariat des Koordinierungsgremiums wird alle zuständigen Behörden informieren, die mit dem betroffenen Staat Informationen gestützt auf die AIA-Vereinbarung Kryptowerte austauschen (vgl. dazu auch die Ausführungen zu Abschn. 7 Unterabschn. 5).

Abschnitt 6 – Konsultationen und Änderungen

Abschnitt 6 entspricht der Regelung in Abschnitt 6 der AIA-Vereinbarung Finanzkonten.

Unterabschnitt 1

Unterabschnitt 1 sieht vor, dass eine zuständige Behörde die andere(n) zuständige(n) Behörde(n) um Konsultationen zur Ausarbeitung geeigneter Massnahmen ersuchen kann, wenn bei der Durchführung oder Auslegung der AIA-Vereinbarung Kryptowerte Schwierigkeiten auftreten. Konsultationen können auch mit dem Ziel durchgeführt werden, die Qualität der erhaltenen Informationen zu analysieren. Das Sekretariat des Koordinierungsgremiums ist gegebenenfalls über die getroffenen Massnahmen in Kenntnis zu setzen, damit es die anderen zuständigen Behörden informieren kann.

Unterabschnitt 2

Unterabschnitt 2 regelt, dass die AIA-Vereinbarung Kryptowerte durch schriftliche Übereinkunft aller zuständigen Behörden, für welche die AIA-Vereinbarung Kryptowerte in Kraft ist, geändert werden kann. Nach der schweizerischen Kompetenzordnung und dem Schweizer Gesetzgebungsverfahren wird die AIA-Vereinbarung Kryptowerte der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Dementsprechend kann die zuständige Behörde der Schweiz einer Änderung der AIA-Vereinbarung Kryptowerte erst nach Genehmigung dieser Änderung durch die Bundesversammlung zustimmen.

27 BBl 2018 39