Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 15 Seiten
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Tabelle 1, Anwendungsbereich I 2
Diese Änderungen sind rein redaktioneller Art und umfassen keine inhaltlichen Anpassungen. Betrifft nur den deutschen Text.
Tabelle 1, Anwendungsbereich I 16
Zur besseren Verständlichkeit wird beim Anwendungsbereich I 16 eine Referenzierung auf die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR; SR 741.621) Anhang 1, Ziffer 8.2.1.7.2 vorgenommen.
Tabelle 1, 2, 3 und 4, Anwendungsbereich I 18
Aufgrund eines mangelnden Interesses wird die Durchführung der Ausbildung zur Laborleiterin / zum Laborleiter eingestellt. Daher wird diese Ausbildung aufgehoben.
Tabelle 3, Anwendungsbereich I 1
Diese Änderungen sind rein redaktioneller Art und umfassen keine inhaltlichen Anpassungen. Betrifft nur den deutschen Text.
Tabelle 3, Anwendungsbereich I 2
Diese Änderungen sind rein redaktioneller Art und umfassen keine inhaltlichen Anpassungen. Betrifft nur den deutschen Text.
2.2.6 Anhang 5: Tätigkeiten von Personen, die ausschliesslich im Stör- oder Notfall Umgang mit ionisierender Strahlung haben, dieser ausgesetzt sein können oder den Umgang damit planen oder anordnen oder die kritische Infrastrukturen betreiben oder öffentliche Dienste erbringen Sachüberschrift
Die Ergänzung der Sachüberschrift mit dem Begriff «ausschliesslich» erfolgt analog zur entsprechenden Änderung in Art. 1 Abs. 2 Bst. e.
Einleitungssatz
Diese Änderungen sind rein redaktioneller Art und umfassen keine inhaltlichen Anpassungen. Die Berichtigungen betreffen nur den deutschen Text.
Tabelle 1, Anwendungsbereiche N 1, N 2, N 3, N 4, N 5
Die Funktionen und die Auflistung der Beispiele von Berufsgruppen, die in den Anwendungsbereichen N 1 bis N 5 aufgeführt sind, konzentrieren sich einseitig auf Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Armee. Sie widerspiegeln allerdings nicht die Funktionen in anderen Betrieben, die ebenfalls den Anwendungsbereichen N 1 bis N 5 entsprechen müssen. Aus diesem Grund wird auf die Auflistung von Beispielen verzichtet.
N 1: Zur besseren Verständlichkeit wird der Satz «Organisieren von angemessenem Schutz und der Dosimetrie von Angehörigen ihrer Organisation, Dritter und der Umwelt» auf zwei Zeilen aufgeteilt: Schutz und Dosimetrie.
Tabelle 1, Anwendungsbereich N 6
Diese Änderung ist rein redaktioneller Art und umfasst keine inhaltlichen Anpassungen. Betrifft nur den deutschen Text.
Tabelle 1, Notwendige Ausbildung / Praktikum
Die Bezeichnung der erforderlichen Ausbildung wird vereinfacht.