Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/49: Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen · 17 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage für den Austausch von GloBE-Informationen (OECD-Mindestbesteuerung)

Ferner wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein freiwilliges Instrument handelt: Anders als beim automatischen Austausch von CbCR-Daten besteht für Unternehmen keine Verpflichtung zur Teilnahme. Diese Wahlfreiheit trägt wesentlich zur Akzeptanz bei und erlaubt eine flexible Anpassung an unterschiedliche Unternehmenssituationen.

Von besonderer Bedeutung sei auch, dass der Nutzen der Vereinbarung unabhängig davon bestehen bleibt, ob und wie die Schweiz die globale Mindestbesteuerung langfristig umsetzt. Selbst im Fall eines späteren Verzichts auf QDMTT oder IIR würde die Vereinbarung den betroffenen Unternehmen weiterhin erhebliche administrative Vorteile und rechtliche Sicherheit bieten. Die Vereinbarung ermöglicht auch Staaten den (eigenen) betroffenen Unternehmen ein Central Filing anzubieten, wenn diese Staaten die Mindestbesteuerung gar nicht eingeführt haben. Solche Staaten beschränken sich darauf, die eigenen Unternehmen administrativ zu entlasten und zu schützen (Datenschutz), indem sie die Mindeststeuerinformationen ihrer Unternehmen sammeln und diese den relevanten umsetzenden Staaten übermitteln. Aus Sicht der betroffenen Unternehmen sollte die Schweiz die GloBE-Vereinbarung deshalb unabhängig davon ratifizieren, ob die Mindeststeuer umgesetzt wird oder nicht.

Aus Unternehmenssicht wäre es wünschenswert, wenn die Vereinbarung bereits für das Geschäftsjahr 2024 Anwendung fände – auch wenn die IIR in der Schweiz für dieses Jahr noch nicht gilt. Eine frühzeitige Anwendbarkeit würde es ermöglichen, den GIR zentral über die Schweiz einzureichen und so den internationalen Compliance-Aufwand spürbar zu reduzieren.

ABPS, economiesuisse, SBVg und VSKB fordern, dass Konsultationen (Abschnitt 6) und Korrekturen (Abschnitt 4) keine faktische Einflussnahme ausländischer Behörden auf die Steuerveranlagung in der Schweiz oder den QDMTT-Status haben dürfen, was in der Botschaft entsprechend klarzustellen sei. Solche Verfahren müssen zeitlich begrenzt und auf Übermittlungsfehler, Meldepflichtverletzungen oder technische Mängel beschränkt bleiben, und nicht auf materielle Steuerfragen wie die Auslegung von GloBE-Regeln.

ABPS betont, dass es ferner wichtig sei, sicherzustellen, dass das Sekretariat des Koordinierungsgremiums keine unternehmensspezifischen Informationen, einschliesslich der Firma des Unternehmens, erhält.

ABPS, SBVg und VSKB können einer vorläufigen Anwendung der GloBE-Vereinbarung zu Beginn des Jahres 2026 zustimmen, damit die betroffenen Unternehmen bereits von einer einmaligen Einreichung ihrer ersten GloBE-Erklärung profitieren können. Ein solches Verfahren müsse jedoch aus rechtsstaatlicher Sicht die Ausnahme bleiben.

CP und SGV weisen darauf hin, dass gemäss der GloBE-Vereinbarung die Informationsmeldung spätestens drei Monate nach Ablauf der Abgabefrist im meldenden Staat an den empfangenden Staat übermittelt werden muss. Gemäss Artikel 8.1.6 der GloBE-Musterregeln muss die Meldung spätestens fünfzehn Monate nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres eingereicht werden. Dies bedeutet, dass die Informationen bis zu 18 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, also zwölf Monate nach der in der Schweiz üblichen Frist, übermittelt werden könnten. Um Verzögerungen zu vermeiden, könnte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) vorläufige Veranlagungen auf der Grundlage des vorangegangenen Steuerjahres vornehmen.

SwissAccounting warnt davor, dass die multilaterale Vereinbarung die regulatorische Komplexität erhöhe, insbesondere wenn internationale Vorgaben ohne Rücksicht auf nationale Besonderheiten umgesetzt werden. Dies könnte langfristig die Standortattraktivität der Schweiz beeinträchtigen, da Unternehmen mit zusätzlichem administrativem Aufwand und Unsicherheiten konfrontiert werden. Es ist daher wichtig, dass die GloBE-Regeln möglichst einfach und international abgestimmt umgesetzt werden.