Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/49: Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen · 17 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage für den Austausch von GloBE-Informationen (OECD-Mindestbesteuerung)
4.4 Listen der Partnerstaaten
GR stimmt dem Vorschlag zu, wonach der Bundesrat die Listen der Partnerstaaten festlegen kann. Die GloBE-Vereinbarung sei erst kürzlich von der OECD und den G20-Staaten verabschiedet worden, weshalb im heutigen Zeitpunkt noch unklar sei, welche Staaten die GloBE-Vereinbarung auch tatsächlich umsetzen werden.
CP und SGV weisen darauf hin, dass die Schweiz Listen von Partnerstaaten für den Informationsaustausch wird erstellen müssen. Einige Länder, die eine Mindeststeuer erheben, könnten von diesem Austausch ausgenommen werden. Schweizer Konzerne müssen dann in diesen Ländern spezifische Meldungen einreichen, während ihre Schweizer Tochtergesellschaften individuelle Meldungen an die ESTV übermitteln müssen. Es wird daher empfohlen, dass die ESTV von Konzernen mit Sitz in Nicht-Partnerstaaten die gleiche Art von Meldung verlange wie von Konzernen mit Sitz in der Schweiz, um Diskriminierung und administrative Inkonsistenzen zu vermeiden. Gleichzeitig wird der Bund darauf achten müssen, dass Schweizer Konzerne mit Tochtergesellschaften in Ländern, die sich nicht am zentralen Informationsaustausch beteiligen, nicht diskriminiert werden.
ABPS, economiesuisse SBVg und VSKB möchten den Austausch ausschliesslich auf Staaten beschränken, die entweder die GloBE-Regeln anwenden oder ein qualifiziertes QDMTT-System eingeführt haben.
Gemäss dem erläuternden Bericht setzt die GloBE-Vereinbarung nicht zwingend voraus, dass es sich um einen umsetzenden oder QDMTT-Staat handelt (vgl. Abschnitt 1 Buchstaben g. bzw. l. GloBE-Vereinbarung), um eine aktive Austauschbeziehung mit Staaten einzugehen. Die GloBE-Vereinbarung verlangt derzeit lediglich, dass ein Austauschstaat über den rechtlichen und operativen Rahmen verfügt, der die Einreichung und den Austausch von Informationen der GloBE-Erklärung ermöglicht. ABPS, SBVg und VSKB stellen daher die Frage, inwieweit die Schweiz diesbezüglich einen Vorbehalt anbringen sollte, zumal ein Vorpreschen der Schweiz unter Berücksichtigung der Haltung der OECD gar nicht notwendig wäre. Es würde in diesem Fall vorerst genügen, den operativen (technischen) Rahmen zu implementieren, ohne eine vorläufige Anwendung anzupeilen.
SwissAccounting erachtet es als notwendig, für den Umgang mit Staaten, die Daten an andere Länder senden, aber selbst keine Informationen empfangen, pragmatische Lösungen zu finden. Der GIR-Austausch sollte auch mit nicht-reziproken Ländern sichergestellt werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass Unternehmen GIR-Daten lokal einreichen müssten, was zu einer weitergehenden Offenlegung von Informationen führen würde.
economiesuisse und EXPERTsuisse verlangen vom Bundesrat konkret eine Lösung, um den Austausch mit Rumänien (derzeit ein nicht-reziproker AIA-Partner) und weiteren potenziellen «AIA-Problemstaaten» zu ermöglichen. Generell sei ein möglichst umfassender Austausch mit allen Staaten, die die Mindeststeuer eingeführt haben, wünschenswert.
4.5 Anliegen im Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung
economiesuisse betont, dass die Genehmigung des Abkommens von den politischen Diskussionen zur Mindeststeuer zu trennen sei. Das Abkommen und die darauf gestützte Möglichkeit zur Verwendung des GIR sind ein rein technisches Bedürfnis und kein politisches Bekenntnis. Solange die Mindeststeuer von einer substanziellen Zahl von wirtschaftlich relevanten Staaten angewendet wird, sind Schweizer Unternehmen zum Datenaustausch gezwungen. Dieser Datenaustausch muss zentral über die Schweizer Behörden erfolgen können. Der Mindeststeuer gegenüber bleibt die Schweizer Wirtschaft jedoch kritisch eingestellt. Das versprochene «Level Playing Field» im internationalen Steuerwettbewerb ist nicht absehbar, wenn rund zwei Drittel der Inclusive-Framework-Staaten die Mindeststeuer nicht anwenden und mit den USA ein wichtiger Staat die Anwendung der Mindeststeuer unter Strafandrohungen explizit ausschliesst. Die