Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/49: Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen · 17 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage für den Austausch von GloBE-Informationen (OECD-Mindestbesteuerung)
1. Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 das EFD beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage für den Austausch von GloBE-Informationen (OECD-Mindestbesteuerung) durchzuführen. Dieses Verfahren endete am 8. Mai 2025. Die Liste der Teilnehmenden an der Konsultation ist diesem Bericht beigefügt. Insgesamt sind 47 Rückmeldungen eingegangen.
2 Vernehmlassungsvorlage
2.1 Hintergrund
Ende 2022 hat das Parlament den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen verabschiedet. Im Juni 2023 haben Volk und Stände dieser Verfassungsänderung zugestimmt. Diese bildet die Rechtsgrundlage für die nationale Umsetzung beider Säulen des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft.
Mit der Säule 2 dieses Projekts soll eine Mindestbesteuerung für grosse, multinationale Unternehmensgruppen eingeführt werden. Diese greift für multinationale Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und sieht einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent auf der Basis einer international vereinheitlichten Bemessungsgrundlage vor. Dabei muss der Mindeststeuersatz jeweils pro Staat erreicht werden. Ausgenommen von der Mindestbesteuerung sind Einkommen aus dem internationalen Seeverkehr.
Die Übergangsbestimmung gemäss Artikel 197 Ziffer 15 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) ermächtigt den Bundesrat, die Mindestbesteuerung vorübergehend auf dem Verordnungsweg zu regeln.
2.2 Inhalt des Entwurfs
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2024 die OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz im Rahmen der schweizerischen Ergänzungssteuer eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass die OECD-Mindestbesteuerung durch einen steuerlichen automatischen Informationsaustausch ergänzt wird (sog. «GloBE Information Return»; nachfolgend «GIR»). Die Grundlage für den Informationsaustausch bildet die «Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen» (kurz: «GloBE-Vereinbarung»), die im Januar 2025 vom Inclusive Framework on BEPS der OECD/G20 verabschiedet wurde. Sie regelt aus völkerrechtlicher Sicht die Einzelheiten des Informationsaustauschs von GloBE-Informationen zwischen den Partnerstaaten. Auf der Grundlage der GloBE-Vereinbarung, deren Genehmigung Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung war, sollen im Sommer 2026 die ersten GloBE-Informationen ausgetauscht werden.
Dieser Austausch ist bereits in den GloBE-Mustervorschriften enthalten, die die Schweiz in das nationale Recht überführt hat. Die Schweiz hat ein Interesse daran, an diesem Informationsaustausch teilzunehmen: Die kantonalen Steuerbehörden haben damit die Möglichkeit, die Deklarationen der ergänzungssteuerpflichtigen Unternehmen zu plausibilisieren. Für die betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen bietet die Teilnahme an diesem Informationsaustausch die Voraussetzung für das sog. «Central Filing». Damit können namentlich schweizerische multinationale Unternehmensgruppen zentral an die schweizerische Behörde melden, welche die für andere Staaten relevanten Informationen diesen dann zukommen lässt. Umgekehrt erhält die Schweiz GloBE-Informationen von Partnerstaaten, welche für lokale Mindeststeuerzwecke verwendet werden können und von lokalen Geschäftseinheiten betroffener multinationaler Unternehmensgruppen nicht zusätzlich einzeln in der Schweiz eingereicht werden