Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/49: Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen · 17 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage für den Austausch von GloBE-Informationen (OECD-Mindestbesteuerung)

internationalen Entwicklungen müssen daher von den Schweizer Behörden eng verfolgt werden. Sollte sich abzeichnen, dass neue Regelungen die Schweiz oder Schweizer Unternehmen systematisch benachteiligen, muss zur Wahrung der Interessen der Schweizer Gesamtwirtschaft Einfluss genommen wird. Auf die Einführung der UTPR ist grundsätzlich zu verzichten. Die Anwendung der IIR muss im Lichte der Entwicklungen und unter kritischer Beurteilung ihres gesamtwirtschaftlichen Nutzens evaluiert werden. Entspricht die Mindeststeuer - unter Abwägung aller Faktoren - nicht mehr den Interessen der Schweizer Gesamtwirtschaft, sind Alternativen zu prüfen.

ABPS, SBVg und VSKB geben zu bedenken, dass die internationale Umsetzung der ursprünglich von über 140 Staaten beschlossenen GloBE-Steuerregeln der OECD aktiv und kritisch beobachtet werden müsse. Verschiedene für die Schweiz wirtschaftlich wichtige Staaten haben die Regeln nicht implementiert, darunter die USA, China sowie einige BRICS-Staaten. Die USA haben angekündigt, sich vom Digitalbesteuerungsprojekt zurückziehen und Gegenmassnahmen wie z.B. Zölle gegen Staaten zu ergreifen, die diskriminierende und extraterritoriale Steuern gegen die USA erheben. Darunter dürfte die UTPR fallen und allenfalls auch die IIR. Bis auf weiteres bestehen keine steuerlichen und wirtschaftlichen Gründe, die für die Einführung einer UTPR durch die Schweiz sprechen würden. Im Gegenteil, bei einer Einführung müsste mit Gegenmassnahmen aus den USA gerechnet werden. Deshalb sollte der Bundesrat die UTPR bis auf weiteres nicht einführen und je nach Stand der internationalen Lage ganz darauf verzichten. Mittelfristig wird auch eine Lagebeurteilung zur IIR vorzunehmen sein, welche der Bundesrat auf 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt hat. Die Frage ist, ob die IIR mittel- bis langfristig der Schweiz und der schweizerischen Wirtschaft mehr Nutzen oder mehr Schaden bringt.

5. Umsetzung durch die Kantone

Es wurden seitens der Kantone keine spezifischen Anliegen geäussert.

BE weist darauf hin, dass der geplante Informationsaustausch primär auf Stufe Bund Ressourcen beanspruchen wird, zumal die ESTV die Drehscheibe für den Datenaustausch mit den Partnerstaaten und den kantonalen Behörden sein wird. Aus Sicht der Kantone sind die zu liefernden Informationen ohnehin im Rahmen der Veranlagung zu erstellen bzw. zu bearbeiten, weshalb kein Mehraufwand resultiert.

CP und SGV verlangen, dass der Bund und die ESTV für diesen Austausch ein Informatiksystem einrichten müssen. Die Kosten für dieses neue Instrument sollten hauptsächlich vom Bund getragen werden, da die Kantone bereits die Kosten für die Festsetzung und Erhebung der Mindeststeuer tragen, ohne eine Kommission für die 25 % zu erhalten, die dem Bund zusteht.

6. Andere Anliegen, die nicht Gegenstand dieser Vorlage sind

Rechnungslegungsstandards

CP und SGV weisen darauf hin, dass für Schweizer Konzerne, die nicht nach IFRS oder US-GAAP bilanzieren, häufig nahe der Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro liegen und nicht börsenkotiert sind, die kostspielige und zeitaufwändige Umstellung auf diese Standards problematisch sei. Eine Nichtumstellung würde sie vor Schwierigkeiten bei der Anpassung ihrer Zahlen gemäss den GloBE-Bestimmungen stellen. Es wird empfohlen, dass der Bundesrat gegenüber diesen Unternehmen Geduld und Pragmatismus aufbringe und sich bei den ausländischen Partnern, insbesondere innerhalb der OECD, für sie einsetze, indem er Übergangsbestimmungen einführt oder sich tolerant verhält.