Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 10 Seiten

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Unterrichtsblock 4: Strasseninfrastruktur und defensive Fahrweise

Motorfahrzeuge mit mehr Leistung und grösserem Beschleunigungsvermögen sowie einer Vielzahl an Funktionen stellen neue Anforderungen an die Kursteilnehmenden, welche bisher zu Fuss oder mit Fahrzeugen, die tiefere Geschwindigkeiten aufweisen, am Strassenverkehr teilgenommen haben. Die Kursteilnehmenden werden sich auf ihren Fahrten den ständig wechselnden äusseren Bedingungen anpassen sowie fahrphysikalische Zusammenhänge kontrollieren und beeinflussen müssen. Ebenso wird jede Fahrt durch die Arten von Strassen sowie Infrastrukturen mit spezifischen Eigenheiten und unterschiedlichem Zustand sowie durch die Tageszeit, den Wochentag, die Jahreszeit und die Witterung beeinflusst. Alle Einflussfaktoren erzeugen eine Wechselwirkung zwischen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen.

5 Auswirkungen

Bei der VKUV handelt es sich um eine Aktualisierung der heute schon geltenden Weisungsinhalte und deren Überführung in eine Amtsverordnung. Insoweit ist weder für den Bund noch für die Kantone und die Gemeinden mit nennenswerten Auswirkungen zu rechnen. Die Umsetzung der Kontrolle der Lehrmittel im Rahmen der Qualitätskontrolle bringt einen Mehraufwand für die Kantone mit sich (z.B. für die Schulung der Verkehrsexperten). Der Mehraufwand kann mit den bestehenden Ressourcen aufgefangen werden.

6 Rechtliche Aspekte

Als Rechtsgrundlage für die neue Amtsverordnung dient Artikel 19a VZV. Seit dem 15. Juli 2023 hat das ASTRA die Kompetenz, die Gestaltung, den Inhalt und die Durchführung des VKU in einer Amtsverordnung – statt wie bisher in einer Weisung – festzulegen. Die neue Amtsverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zur VZV.