Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 10 Seiten

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2.3 E-Learning bei der Vorbereitung auf die TP, nicht aber im VKU

Zum Erwerb des Lernfahrausweises der Kategorien A, A1, B oder B1 muss der VKU besucht und die TP bestanden werden. Bei der Vorbereitung auf die TP ist E-Learning möglich und soll es weiterhin sein. Den Fahranfängerinnen und Fahranfängern steht eine grosse Anzahl an Apps oder E-Learning Modulen zur Verfügung, welche sie bei ihrer Vorbereitung auf die TP unterstützen. Beim VKU hingegen handelt es sich um einen klassischen Präsenzunterricht, dessen Stärken in der gemeinsamen Erarbeitung und Entwicklung von Ressourcen und Kompetenzen liegt. Er bildet Teil der Grundausbildung, mit der sichergestellt sein muss, dass die Kursteilnehmenden die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen, mit Blick auf das regelkonforme und sichere Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr, fundiert erwerben. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die zu vermittelnden Kompetenzen bezüglich Selbstbeurteilung, persönlicher Einstellungen und Werthaltungen verstanden und übernommen werden. Dementsprechend überwiegen beim VKU die Vorteile des Präsenzunterrichts gegenüber dem E-Learning. Aus Expertensicht ist eine gemeinsame Erarbeitung und Entwicklung der notwendigen Kompetenzen und Ressourcen sowie der direkte Austausch unter den Teilnehmenden die optimale Unterrichtsform zur Erreichung der Ziele des VKU. Damit kann unterstützt werden, dass die Neulenkenden mit einer soliden Grundlage in den Strassenverkehr starten und die Verkehrssicherheit als oberste Maxime anerkennen. Parallel zum VKU ist eine Vorbereitung mittels E-Learning auf die TP wichtig. Die Mischung aus E-Learning und Präsenzunterricht ermöglicht eine optimale Vorbereitung zum Erwerb des Lernfahrausweises.

3 Geprüfte Alternativen

3.1 Frist zwischen Absolvierung des VKU und der TP

Zwischen dem Absolvieren des VKU und der TP sollte nicht zu viel Zeit vergehen, damit Fahranfängerinnen und Fahranfänger bestmöglich von der handlungsorientierten und theoretischen Fahrausbildung profitieren. Um dies sicherzustellen, könnte vorgeschrieben werden, dass die TP beispielsweise spätestens sechs Monate nach dem Besuch des VKU abgelegt werden muss. Auf das Festlegen einer solchen Frist soll verzichtet werden, da die Umsetzung in der Praxis schwierig und mit im Vergleich zum Nutzen unverhältnismässig grossem Aufwand verbunden ist.

3.2 Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme: Frist zwischen Absolvie-

rung VKU und praktischer Fahrerfahrung

Der Inhalt des VKU ist relativ stark auf die Führerausweiskategorien A und B ausgerichtet. Personen, die den VKU für die Unterkategorie A1 absolvieren, können teilweise zwischen 14 Jahre und 6 Monate und 15 Jahre alt sein. Bis diesfalls das vorgeschriebene Mindestalter von 17 Jahren erreicht wird, um Lernfahrten mit einem Fahrzeug der Kategorie B durchzuführen, in welchem die FAS erstmals praktisch relevant werden, vergehen mindestens zwei Jahre. Die erlernte Theorie zu den FAS aus dem VKU dürfte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr stark präsent sein. Das Auftreten einer solchen Situation ist aber nicht nur in dieser Konstellation, sondern auch in anderen Fällen möglich, beispielsweise wenn der VKU absolviert, dann aber während mehreren Jahren ein Motorfahrzeug ohne FAS geführt wird. Auf eine Regulierung der Zeitspanne zwischen der Absolvierung des VKU, in welchem der theoretische Teil zu den FAS vermittelt wird, und dem Erwerb praktischer Fahrerfahrung mit FAS, soll daher verzichtet werden.