Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 10 Seiten

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1 Ausgangslage, Gründe und Zielsetzung der Revision

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat seine Weisungen betreffend den Kurs über Verkehrskunde im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des ersten Pakets der Revision der Führerausweisvorschriften letztmals im Jahr 2020 überarbeitet und per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Die damaligen Arbeiten und insbesondere die Konsultation der Stakeholder zeigten auf, dass eine grundlegende Überarbeitung der Weisungen angezeigt ist. Der Aufbau des Kurses über Verkehrskunde (VKU) soll modernisiert und dessen Inhalt aktualisiert werden. Insbesondere sollen im VKU neu Aspekte der Fahrerassistenzsysteme und des automatisierten Fahrens vermittelt werden. Für die Überarbeitung des VKU hat das ASTRA im Jahr 2022 eine Arbeitsgruppe (AG-VKU) ins Leben gerufen, welche aus Vertreterinnen und Vertretern der Fahrlehrerverbände, der Fahrlehrerberufsschulen, der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und des ASTRA besteht.

Der grundlegend überarbeitete VKU soll zukünftig nicht mehr in Form von Weisungen des ASTRA geregelt werden, sondern mit einer Amtsverordnung des ASTRA. Damit wird einem Bundesgerichtsurteil1 Rechnung getragen, wonach Verpflichtungen aus Weisungen des ASTRA nicht rechtsverbindlich sind, weil Weisungen nicht nach dem Publikationsgesetz (PublG)2 bekannt gemacht werden können.

Weiter soll der Zeitpunkt des Besuchs des VKU vor die Basistheorieprüfung (TP) verschoben werden. Dazu muss der Bundesrat die Verkehrszulassungsverordnung (VZV)3 anpassen.

2 Grundzüge der Revision

2.1 VKU vor Basistheorieprüfung

Vorgeschlagen wird, dass der VKU neu vor der TP absolviert werden soll. Dies erscheint aus heutiger Sicht sinnvoller und zweckmässiger. Damit würde eine Rückkehr zum System erfolgen, wie es bis im Jahr 2003 Gültigkeit hatte. Die Verschiebung des VKU vor die TP soll zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen, weil sich die Führerausweisbewerbenden so im VKU von Anfang an mit den eigenen Fahrmotiven sowie Themen wie Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme auseinandersetzen

– noch bevor sie nach der TP mit dem praktischen Fahren beginnen. Zudem kann ihnen die gesamte Fahrausbildung bereits ganz zu Beginn erklärt werden. Da der VKU eine zentrale Rolle in der ganzen Ausbildung spielt, sollen seine Inhalte auch in der TP abgefragt werden können. Damit wird der VKU weiter gestärkt.

2.2 Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme (FAS)

Das Thema FAS soll neu umfassend im VKU integriert werden. Insbesondere sollen die Grenzen und Risiken beschrieben werden, welche mit FAS verbunden sind (Schnittstelle Mensch-Maschine).

1 Verbundenes Urteil 2C_75 2019 und 2C_76 2019 vom 12. November 2019

2 Publikationsgesetz vom 18. Juni 2004 (PublG; SR 170.512)

3 Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976 (VZV; SR 741.51) 2/10