Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 10 Seiten

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ist insbesondere notwendig, damit bei Rückfragen oder Problemen, welche sich betreffend den Besuch der einzelnen Unterrichtsblöcke ergeben können, eine zusätzliche Kontrolle zum elektronischen Eintrag besteht.

Art. 9 Kursbescheinigung

Absatz 1: Neben der elektronischen Bestätigung jedes einzelnen Unterrichtsblocks (heute kann dies über SARI erfolgen) bescheinigt die Kursleitung (Artikel 8 Absatz 2) jedem Kursteilnehmenden den vollständig besuchten VKU. Die zuständigen kantonalen Behörden können die im SARI vorgenommenen Einträge im System abrufen.

Absatz 2: Seit dem 1. Januar 2021 gelten einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen unbefristet. Die Kursbescheinigung für den vollständig absolvierten VKU ist unbeschränkt gültig.

Art. 10 Aufhebung von Weisungen

In Umsetzung eines Bundesgerichtsurteils4 soll der überarbeitete VKU zukünftig nicht mehr in Form von Weisungen des ASTRA geregelt werden, sondern mit einer Amtsverordnung des ASTRA. Aus diesem Grund werden per 1. Januar 2026 die Weisungen des ASTRA vom 24. September 2020 betreffend den Kurs über Verkehrskunde aufgehoben und durch die vorliegende Amtsverordnung ersetzt.

Art. 11 Inkrafttreten

Damit den Kantonen, Fahrschulen und Verlagen ausreichend Zeit für die notwendigen Anpassungsarbeiten verbleibt, tritt die Amtsverordnung gemeinsam mit den Anpassungen der VZV erst 2026 in Kraft. Zwischen Beschluss des Bundesrates (Teilrevision VZV) und Inkrafttreten der neuen Amtsverordnung bleibt ihnen somit ein Jahr Zeit, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

Anhang Lehrplan

Im VKU sollen fachliche, personale und soziale Fähigkeiten aufgebaut werden, damit die Kursteilnehmenden nach dem Kursbesuch über die entsprechenden Kompetenzen verfügen und fähig sind, die Handlungskompetenzen sicherheitsorientiert und regelkonform einzusetzen. Wie bereits in den Weisungen des ASTRA betreffend den Kurs über Verkehrskunde ist der VKU in vier Unterrichtsblöcke unterteilt. Die einzelnen Unterrichtsblöcke wurden inhaltlich angepasst und modernisiert. Inhaltlich wurde insbesondere die Thematik der FAS in den VKU aufgenommen. Die einzelnen Unterrichtsblöcke sind jeweils nach demselben Muster aufgebaut d.h. zunächst wird der Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen, und dann die von den Kursteilnehmenden zu erwerbenden Kompetenzen beschrieben. Weiter folgen der Kursablauf, die Kompetenzen (Ziele) des jeweiligen Unterrichtsblocks und die zu vermittelnden Lerninhalten. Es müssen alle Lerninhalte behandelt werden.

4 Verbundenes Urteil 2C_75 2019 und 2C_76 2019 vom 12. November 2019 8/10