Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 10 Seiten
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Unterrichtsblock 1: Fahrberechtigung und Fahrzeug
Grundvoraussetzung für das sichere Führen eines Motorfahrzeugs ist die Verantwortungsbereitschaft. Es ist wichtig, dass sich die Kursteilnehmenden ihrer Verantwortung im Strassenverkehr bewusst und daher bereit sind, diese Verantwortung wahrzunehmen. Dies erfordert die Einsicht, dass eine fundierte Fahrausbildung über einen längeren Zeitraum nötig ist, um sich im Strassenverkehr sicher bewegen zu können und dass es Regeln braucht, damit niemand behindert oder gefährdet wird, sowie dass die Kursteilnehmenden für das Fahrzeug, das sie führen, die Verantwortung tragen.
Unterrichtsblock 2: Verantwortung
Wichtige Einflussfaktoren für ein sicheres Fahren sind das Sehvermögen, die Wahrnehmung und die Aufmerksamkeit, sowie deren Leistungsgrenzen. Diese Faktoren beeinflussen nicht nur die Fahrzeugführenden selbst, sondern auch ihre Verkehrspartner und -partnerinnen. Es ist wichtig, dass sich die Kursteilnehmenden der Kriterien der Fahreignung und -fähigkeit sowie der Informationsaufnahme über die Sinne und deren Auswirkungen auf eine sichere Fahrweise bewusst sind. Dies beinhaltet auch die Einsicht, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen, der Konsum psychoaktiver Substanzen oder Ablenkung keine sichere Fahrweise ermöglichen. Zudem stellt der bestimmungsgemässe und sichere Einsatz von FAS, insbesondere zur Spur-, Abstands- und Geschwindigkeitsgestaltung, sowie zur Vermeidung oder Bewältigung von Notsituationen usw. neue Herausforderungen für die Fahrzeugführenden dar und erfordert von diesen den Erwerb ebenfalls neuer oder veränderter Kompetenzen. Grundvoraussetzung ist wiederum die Verantwortungsbereitschaft, welche durch die Persönlichkeit der Fahrzeugführenden, deren Lebensumstände und soziales Umfeld sowie die konkreten Begleitumstände beeinflusst wird und sich so auf deren persönlichen Fahrstil auswirkt. Dies erfordert von den Kursteilnehmenden die klare Einsicht, dass sie selbst die Verantwortung tragen, sobald sie ein Motorfahrzeug führen, und dass die Übernahme dieser Verantwortung trotz allfälliger negativer Einflüsse immer im Vordergrund stehen muss.
Unterrichtsblock 3: Rücksichtnahme
Wer am Strassenverkehr teilnimmt, tut dies gemeinsam mit anderen. Dies sind die Verkehrspartner und -partnerinnen, die aufgrund der personen-, fahrzeug- oder tätigkeitsbezogene Eigenschaften besondere Aufmerksamkeit benötigen. Die Kursteilnehmenden müssen das Verhalten der anderen Verkehrspartner und -partnerinnen beobachten und deuten, um ihre eigene Fahrweise frühzeitig an dieses Verhalten anzupassen. Besondere Rücksicht erfordern schwächere Verkehrsteilnehmende (Kinder, zu Fuss Gehende, Trottinett-/E-Trottinett-, Fahrrad-/E-Bike- und Motorradfahrende), ältere und gebrechliche Personen sowie Situationen, in denen ein Fehlverhalten eintreten könnte. Die Kursteilnehmenden müssen die Fähigkeit entwickeln, Gefahren, die sich aufgrund von (Fehl)Verhalten von Verkehrspartner und -partnerinnen ergeben, frühzeitig zu erkennen, und ihr eigenes Fahrverhalten so anzupassen, dass sie über ausreichend Sicherheitsreserven verfügen.