Ergebnisbericht SSV
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten
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könnte. Somit könnte eine Menge zusätzlicher Wegweiser und Befestigungsmaterial einge-
spart werden.
Vielerorts werden heute auf Anfrage von Betroffenen Velo- und Fuss-/Wanderwege mit
zusätzlichen Hinweisschildern zu gegenseitiger Rücksichtnahme ausgestattet. Dies be-
trifft neben der Koexistenz Biken-Wandern beispielsweise auch die Durchfahrt von Bau-
ernhöfen oder Flächen mit Werksverkehr. Dazu entstehen derzeit viele verschiedene Va-
rianten von Tafeln / Signalen. Es wäre hilfreich, hierzu einheitliche Vorgaben zu Form und
möglichen Inhalten zu bieten (nicht zu verwechseln mit Informationstafeln).
Werden die Symbole auf der Wegweisung für den motoriesierten Verkehr auf Neben- und BL Hauptstrassen verwendet, sind diese bezüglich Warnehmung der Sportart teilweise unge-
eignet bzw. nur sehr schlecht lesbar. Dies betrifft insbesondere die Symbole Eisbahn, Cur-
ling, Fussballplatz und Tennisplatz. Hier sind für den Motorfahrzeugverkehr gut warnehm-
bare/zuordenbare Symbole zu wählen, wie diese in der Norm VSS 640 827c enthalten sind.
Sur le principe, l'intégration des symboles de la signalisation touristique et de la mobilité GE douce fait sens, mais certains nouveaux symboles ne sont pas facilement lisibles pour un
usager de la route. II convient par ailleurs de distinguer dans l'ordonnance les symboles se
référant aux catégories de mobilité douce (notamment 5.32, 5.34, 5.34.1, 5.34.2, 5.34.3) de
ceux qui donnent une information supplémentaire sur les moyens de transport, installations
et points d'intérêts que l'on peut trouver à une destination donnée (cf. chap. 14 SN 640
829a).
Les symboles "fauteuil roulant" et "wc adaptés aux fauteuils roulant" tels que décrits
dans le guide de recommandations 'Signalisation pour les offres proches de la randonnée
pédestre", doivent être ajoutés.
Schliesslich erscheint es unnötig, die bestehenden Symbole zu ändern, die auf einer unzäh- GE, FTV ligen Anzahl von Tafeln in der Schweiz einheitlich verwendet werden, insbesondere die
Symbole 5.34.1, 5.34.2, 5.34.3 und 5.32. Die bestehenden Symbole, die seit mehreren Jahr-
zehnten eingesetzt werden und von der Bevölkerung anerkannt und angenommen werden,
sollen daher beibehalten werden.
Antrag: Die Auswahl gemäss Anhang 1 ist mit folgenden Symbolen zu ergänzen: GE, AGW, FTV,
GRW, LUW, NWW, Restaurant , Hütte , Feuerstelle , Parkplatz , Jugendherberge OWW, SchweizMobil,
Begründung: Diese Symbole werden seit mehreren Jahren im Bereich der Wanderwege STV, SWW, TGW, (Art. 54b) einheitlich eingesetzt und sie wurden auch in der Fachapplikation Langsamver- WBUR kehr bereits integriert.
Die Symbole sind nicht klar verständlich. Die Person ist sichtbar, jedoch das Sportgerät zu NW, BFU klein (Beispiel: 5.41.4 Fussballplatz). Diese Symbole sollten in erster Linie das Sportgerät
zeigen (z.B. 5.41.1 Eisbahn: Hier reicht es einen grossen Schlittschuh zu zeigen).
Die Symbole sollten grundsätzlich nochmals überarbeitet werden. Die Leiteinrichtungen, die BFU Markierungen, die Hinweissignale und die Gefahrensignale sind aus Sicht der BFU in Ord-
nung.
− Die Endetafel nach der geltenden Ziff. 4.51.4 sollte weiterhin möglich sein. Insbeson- SG
dere beim MTB. Es sind keine Gründe ersichtlich, diese zu verbieten.
− Das bisherige Symbol mit Rucksack für MTB (Ziff. 5.32) entspricht optisch mehr einem
MTB als das in der Vorlage vorgesehene Symbol und beinhaltet zudem alle verschie-
denen Nutzergruppen im Bereich MTB. Die Erkennbarkeit ist mit dem bisherigen Sym-
bol mehr gegeben.
Die Symbole nach Art. 54a und 54b (Mobilitätspiktogramme Langsamverkehr: 5.31; 5.32; AGW, FTV, GRW, 5.33; 5.33.1; 5.34; 5.34.1; 5.34.2; 5.34.3; 5.41.3) sollen in einer separaten Kategorie von LUW, NWW, OWW, den restlichen Symbolen dargestellt werden. SchweizMobil, STV,
Begründung: Mobilitätspiktogramme Langsamverkehr klären die Mobilitätsform, für welche SWW, TGW, WBUR die Signalisation gilt. Die Symbole haben einsprechende Erwähnungen in der Verordnung
und eine hohe Bedeutung. Die restlichen Symbole sind eine Zusammenstellung, welche
zusätzlich auf Wegweisern und insbesondere der touristischen Signalisation verwendet wer-
den können.
Antrag: Symbol 5.41.3 (Schneeschuhrouten) ist mit dem Symbol gemäss Leitfaden «Win-
terwanderwege und Schneeschuhrouten» zu ersetzen.
Begründung: Das Symbol mit dem Schneeschuh wird bereits seit der Veröffentlichung des
Vorgängerdokuments des Leitfadens in der ganzen Schweiz verwendet und kommuniziert.
Die Unterscheidung des Piktogramm 5.41.3 Schneeschuhroute ist schlecht von anderen