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Vernehmlassung 2024/70: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025 · 19 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

4 Angabe des Energieverbrauchs

Haushalts- und Bürogeräte nach Ziffer 1 müssen die Anforderungen an die Produktinformationen gemäss Anhang III Nummer 3 der Verordnung (EU) 2023/826 erfüllen.

5 Übergangsbestimmungen

Geräte nach Ziffer 1, welche die ab 1. Juli 2025 geltenden Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sie dürfen längstens bis zum 30. Juni 2026 abgegeben werden.