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Vernehmlassung 2024/70: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025 · 19 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 1.1 (Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1)

Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Kühlgeräte

Ziff. 2

2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben

2.1 Kühlgeräte nach Ziffer 1 dürfen in Verkehr gebracht und abgegeben werden,

wenn sie die Anforderungen nach den Artikeln 3 und 6 sowie Anhang II Nummern 1–4, ausgenommen Nummer 4 Buchstabe o, der Verordnung (EU) 2019/2019 erfüllen.

2.2 Weinlagerschränke und geräuscharme Kühlgeräte nach Ziffer 1 dürfen in

Verkehr gebracht und abgegeben werden, wenn sie die Anforderungen nach den Artikeln 3 und 6 sowie Anhang II Nummern 1–4, ausgenommen Nummer 4 Buchstabe o, der Verordnung (EU) 2019/2019 erfüllen.

Ziff. 5

5 Übergangsbestimmung

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