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Vernehmlassung 2024/70: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025 · 19 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 1.3 (Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1)
Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltswäschetrockner
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Anhang gilt für netzbetriebene Haushaltswäschetrockner nach Arti-
kel°1 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EU) 2023/25335.
1.2 Ausgenommen sind die Geräte nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU)
2023/2533.
1.3 Es gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 und Anhang I der Verord-
nung (EU) 2023/2533.
2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
2.1 Haushaltswäschetrockner nach Ziffer 1 dürfen in Verkehr gebracht und abge-
geben werden, wenn ihr EEI gemäss Anhang III Abschnitt 1 der Verordnung (EU) 2023/2533 nicht über 60 liegt und wenn sie die Anforderungen nach den Artikeln 6 und 7 und Anhang II der Verordnung (EU) 2023/2533 erfüllen.
2.2 Ausgenommen sind für einen Gebrauch in Gemeinschaftsräumen von Mehr-
familienhäusern ausgelegte Haushaltswäschetrockner nach Ziffer 1 mit einer Trocknungsleistung über 4 kg pro Stunde (Standard-Baumwollprogrammdauer bei vollständiger Befüllung). Diese dürfen in Verkehr gebracht und abgegeben werden, wenn sie die Anforderungen nach den Artikeln 3, 6, 7 und Anhang II der Verordnung (EU) 2023/2533 erfüllen.
3 Konformitätsbewertungsverfahren
3.1 Im Rahmen der Konformitätsbewertung werden die Eigenschaften der Haus-
haltswäschetrockner nach Ziffer 1 anhand der Vorgaben und Methoden nach den Anhängen II, III und VI der Verordnung (EU) 2023/2533 und den Anhängen II, IV und X der Delegierten Verordnung (EU) 2023/25346 gemessen und
5 Verordnung (EU) 2023/2533 der Kommission vom 17. November 2023 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission, Fassung gemäss ABl. L, 2023/2533, 22.11.2023.
6 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 der Kommission vom 13. Juli 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 der Kommission, Fassung gemäss ABl. L 2023/2534, 22.11.2023.