Vorlage

Vernehmlassung 2024/70: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025 · 19 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 17Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Nummer 4.3, sowie Nummern 5 und 6 der Verordnung (EU) 2024/1834 vorzunehmen.

5 Übergangsbestimmungen

5.1 Ventilatoren, welche die geltenden Anforderungen nicht erfüllen, dürfen ab

dem 24. Juli 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sie dürfen längstens bis zum 24. Juli 2027 abgegeben werden.

5.2 Ventilatoren, welche die Kriterien gemäss Anhang II Bst. a—d erfüllen, dür-

fen längstens bis zum 24. Juli 2028 abgegeben werden.