Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/72: Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen · 17 Seiten
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den Niederlanden oder Belgien zugelassen sind, auch im Fall eines Abkommens weiterhin relevant bleiben.
Art. 187e Übergangsbestimmungen zur Änderung vom [Datum des Erlasses]
Gesuchstellende, deren Gesuch um die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das in einem an die Schweiz angrenzenden EU-Mitgliedstaat, den Niederlanden oder Belgien zugelassen ist, bei Inkrafttreten der Änderung vom […] hängig ist, und die das Pflanzenschutzmittel nach dem vereinfachten Verfahren zulassen lassen möchten, müssen dies innerhalb von 3 Monaten ab Inkrafttreten der Neuregelung beantragen. Es ist davon auszugehen, dass eine grosse Zahl von Gesuchstellenden einen solchen Antrag stellt, da das vereinfachte Verfahren rascher abgewickelt wird. Entsprechend wird ein Vorbehalt eingefügt, da in einigen Fällen die Frist nach Artikel 160c nicht eingehalten werden kann.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Anpassungen sehen vor, dass Genehmigungen von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten in der EU zeitgleich in der Schweiz übernommen werden. Die bisherige Praxis, wonach die in Anhang 1 PSMV geführte Liste der zugelassenen Wirkstoffe, Safener und Synergisten halbjährlich angepasst werden, entfällt. Dies reduziert den Aufwand des Bundes für die Revisionen der PSMV.
Weiter sollen Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die in an die Schweiz angrenzenden EU-Mitgliedstaaten, den Niederlanden oder Belgien zugelassen sind, neu in der Schweiz und vereinfacht erteilt werden können. Dies reduziert den Aufwand des Bundes bei der Beurteilung dieser Pflanzenschutzmittel.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Aufgaben der Kantone als Vollzugsbehörden werden inhaltlich durch die vorliegende Revision nicht verändert. Der Bund wird, wie bereits heute, die Vollzugsbehörden bei der Prüfung der Zusammensetzung der Pflanzenschutzmittel unterstützen. Dies ist möglich, weil die genaue Zusammensetzung der Pflanzenschutzmittel auch bei vereinfachter Zulassung Teil der Dossieranforderungen ist.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Vorlage sieht vor, dass Pflanzenschutzmittel, die in EU-Nachbarländern, in den Niederlanden oder in Belgien bereits zugelassen sind, vereinfacht und innerhalb von