Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/72: Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen · 17 Seiten

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2.3 Minderheitsanträge

Eine Minderheit lehnt die Vorlage in ihrer Gesamtheit ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Sie befürchtet, dass die vorgeschlagenen Zulassungsvorschriften dazu führen werden, dass zahlreiche problematische Pflanzenschutzmittel auf den Schweizer Markt kommen, ohne dass angemessene Möglichkeiten bestehen, die von ihnen ausgehenden Risiken zu beherrschen. Aus Sicht der Minderheit darf das Problem der schleppenden Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht dazu führen, dass die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt riskiert wird und das hohe Schweizer Schutzniveau in diesen Bereichen geschwächt wird. Die Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln sowie die betroffene Bevölkerung müssen sich darauf verlassen können, dass die von Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Risiken eingehend analysiert und bei der Zulassung berücksichtigt werden – aus Sicht der Minderheit ist dies mit dieser Vorlage nicht mehr gegeben.

Die Minderheit hält weiter fest, dass auch innerhalb der EU alle Mitgliedsstaaten eigenständig über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln entscheiden. Mit der neuen Regelung würde jedes Pflanzenschutzmittel, das auch nur in einem von sechs Staaten zugelassen ist, einen vereinfachten Zugang zur Schweizer Landwirtschaft erhalten – selbst wenn, im Extremfall, die fünf anderen Staaten dem Pflanzenschutzmittel die Zulassung verweigert haben. Zudem werde das vereinfache Zulassungsverfahren den regionalen Unterschieden nicht gerecht, die sowohl innerhalb der Schweiz als auch zwischen den Ländern, deren Pflanzenschutzmittel-Zulassungen die Grundlage für die vereinfachte Zulassung bilden, bestehen. Die Minderheit bezweifelt, dass mit dem vereinfachten Zulassungsverfahren sichergestellt ist, dass die Pflanzenschutzmittel nur unter jenen Bedingungen zum Einsatz kommen, für die sie im betreffenden EU-Land beurteilt wurden. Die EU-Mitgliedsstaaten kooperieren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von geographischen Zonen. Mit dem vorliegenden Entwurf würde die Schweiz Zulassungen aus verschiedenen dieser Zonen übernehmen, jedoch ohne sicherzustellen, dass die Pflanzenschutzmittel nur unter jenen Bedingungen eingesetzt werden, für die sie im Ursprungsland beurteilt wurden.

Eine weitere Minderheit möchte, dass bei der vereinfachten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln weitere Verwendungsvorschriften definiert werden können. Ausserdem sollen Verwendungsvorschriften der betreffenden EU-Mitgliedsstaaten für Schutzziele, die bisher in der Schweiz nicht berücksichtigt wurden, übernommen werden können. Aus Sicht der Minderheit sind diese Regelungen nötig, um das Schutzniveau in der Schweiz aufrechterhalten zu können und die von den Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Risiken beherrschen zu können.

Eine dritte Minderheit fordert, dass für Pflanzenschutzmittel, die nur in den Niederlanden oder in Belgien zugelassen sind, in der Schweiz keine erleichterte Zulassung möglich sein soll. Sie ist der Ansicht, die ökologischen und agronomischen Bedingungen in diesen Ländern würden sich zu sehr von den in der Schweiz herrschenden unterscheiden, als dass eine vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gerechtfertigt wäre.