Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/72: Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen · 17 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Die parlamentarische Initiative Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen wurde am 16. Juni 2022 von Nationalrat Philipp Matthias Bregy eingereicht. Im Rahmen der Vorprüfung gab die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) der Initiative am 30. Januar 2023 mit 15 zu 10 Stimmen Folge. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 25. Januar 2024 mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, so dass die WAK-N mit der Ausarbeitung einer Vorlage beginnen konnte.

Am 18. März 2024 diskutierte die WAK-N das weitere Vorgehen. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob angesichts der Motion 21.4164 Anerkennung der EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel sowie der anstehenden Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung direkt mit der Arbeit an einer Vorlage begonnen werden solle. Mit der Motion 21.4164 wird vom Bundesrat verlangt, dafür zu sorgen, dass die Schweizer Behörden EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel anerkennen und ihre eigenen Zulassungen im gleichen Zeitrahmen erteilen. Die Motion wurde am 14. September 2023 vom Nationalrat und am 27. Februar 2024 vom Ständerat angenommen, sie muss nun vom Bundesrat umgesetzt werden. Ebenfalls angeführt wurde die laufende Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung: Hier fand vom 18. Dezember 2023 bis zum 29. März 2024 eine Vernehmlassung statt; der Vorentwurf sieht unter anderem eine weitere Annäherung an das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union sowie eine vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die in gewissen EU-Ländern zugelassen sind, vor. Die Kommission stellte jedoch fest, dass die Haltung des Bundesrates zum Kernanliegen der vorliegenden parlamentarischen Initiative nach wie vor sehr kritisch scheint. Sie ist deshalb der Ansicht, dass es zum jetzigen Zeitpunkt angemessen ist, dass das Parlament die Federführung im Gesetzgebungsprozess übernimmt. Die Kommission geht davon aus, dass eine Koordination mit der Umsetzung der Motion 21.4164 und der Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich ist.

Vor diesem Hintergrund legte die Kommission am 18. März 2024 die Eckwerte der Vorlage fest und erteilte dem Sekretariat und der Verwaltung mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung den Auftrag, einen Vorentwurf auszuarbeiten. An ihrer Sitzung vom 20. August 2024 behandelte die Kommission den Vorentwurf und nahm ihn mit 16 zu 9 Stimmen zuhanden der Vernehmlassung an.

Es liegen mehrere Minderheitsanträge vor: Eine Minderheit lehnt die Vorlage gesamthaft ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Eine weitere Minderheit fordert, Zulassungen in Belgien und den Niederlanden nicht als Grundlage für die vereinfachte Zulassung zu übernehmen, während sich eine dritte Minderheit dafür ausspricht, bei der erleichterten Zulassung zusätzliche Vorschriften für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen. Weitere Minderheiten beantragen, den Spielraum des Bundesrates bei der Anerkennung der Genehmigungen von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten zu erweitern, wenn der Schutz von Mensch, Tier oder